Habe per Nießbrauch Haus an Tochter übergeben. Tochter zahlt Miete. Kann ich 2024 die neue Förderung erhalten? Gasheizung ist dann 10 Jahre alt!
Die Heizungsförderung 2024 können Sie beantragen. Allerdings erhalten Sie den Einkommensbonus nur als selbstnutzender Eigentümer (keine Vermietung oder Nießbrauch). Nach einer kürzlich bekannten Änderung soll der Klima-Bonus für den Austausch alter Heizungen für die Jahre 2024 und 2025 auch Wohnungsunternehmen und Vermietern/innen zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist dafür allerdings der Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung (bei Öl, Kohle oder Strom besteht diese Vorgabe nicht, gleiches gilt für Gasetagenheizungen).
Aktuelle Informationen geben wir im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024".