x
Expertenrat

Kann ich die Heizungsförderung 2024 beantragen, wenn meine Tochter per Nießbrauch in meinem Haus wohnt?

Frage von Karl-Heinz  B. am 27.09.2023 

Habe per Nießbrauch Haus an Tochter übergeben. Tochter zahlt Miete. Kann ich 2024 die neue Förderung erhalten? Gasheizung ist dann 10 Jahre alt!

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Heizungsförderung 2024 können Sie beantragen. Allerdings erhalten Sie den Einkommensbonus nur als selbstnutzender Eigentümer (keine Vermietung oder Nießbrauch). Nach einer kürzlich bekannten Änderung soll der Klima-Bonus für den Austausch alter Heizungen für die Jahre 2024 und 2025 auch Wohnungsunternehmen und Vermietern/innen zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist dafür allerdings der Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung (bei Öl, Kohle oder Strom besteht diese Vorgabe nicht, gleiches gilt für Gasetagenheizungen).

Aktuelle Informationen geben wir im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo