Ein Bekannter hat sich im Dezember 2022 eine Wärmepumpe gekauft und wollte diese selbst einbauen. Zu diesem Zeitpunkt gab es für den Selbsteinbau keine Förderung. Das hat sich Anfang 2023 ja geändert. Die Wärmepumpe ist noch nicht montiert und die alte Ölheizung läuft noch. Kann hier die Förderung noch beantragt werden? (Da ja mit der Montage noch nicht begonnen wurde)
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn Voraussetzung für die BEG-Förderung der Wärmepumpe war die Antragstellung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. 2024 gibt es aktuell eine Ausnahme. Diese greift jedoch nur, wenn der Vorhabensbeginn nicht vor dem Veröffentlichungsdatum der Richtlinie liegt. Als Vorhabenbeginn gilt dabei grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags - in diesem Fall also der Kauf der Wärmepumpe, der vor 2024 erfolgte.