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Expertenrat

Wie bekommen wir die maximale Förderung für den Heizungstausch?

Frage von Paul H. am 23.10.2023 

Wir möchten in unserem EF-Haus (1994), dessen Dämmung leider mit angemessenen finanziellen Mitteln nicht zu verbessern ist, zusätzlich zur NT-Gasheizung eine Wärmepumpe und dazu größere Heizkörper einbauen.

Meine Fragen:

1. Wo und wie kann ich die maximale Förderung nach GEG/2024 beantragen?
2. Muss ich mit dem Antrag bis 2024 warten oder ist das jetzt schon möglich?
3. Aus Kostengründen werde ich die neuen Komponenten selber einbauen. Kann ich einzelne Geräte (z. B. WP) schon vor der Antragstellung kaufen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die GEG-Förderung 2024 können Sie frühestens ab 2024 beantragen. Dazu reichen Sie ein digitales Formular online auf der Webseite des BAFA ein (Antragsformular). Wichtig ist, dass Sie vor der Antragstellung noch keine Liefer- und Leistungsverträge vergeben, da eine Förderung andernfalls nicht infrage kommt. Sie dürfen die Wärmepumpe also erst dann kaufen, wenn der Antrag gestellt ist. Finanziell am sichersten ist es, bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids zu warten.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

 
Der Einbau einer Wärmepumpe und der Austausch der Heizkörper kann mit hohen Kosten verbunden sein. Liegen diese über der 2024 niedrigeren Fördergrenze, kann es sich lohnen, die Mittel noch 2023 zu beantragen. Ob das bei Ihrem Fall so ist, können Sie einfach überschlagen. Dazu stellen Sie die anfallenden Kosten zusammen, ermitteln die mögliche Förderrate und berechnen daraus die Fördersumme. Bei hohen Kosten ist letztere trotz niedrigerer Förderraten teilweise höher. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?".


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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