Bei einem Heizungstausch und bei der Umstellung von Etagenheizungen auf eine Heizung (Wärmepumpe) im Keller für das ganze Haus: Nach welchem Baujahr wird dies bewertet, wenn neue sowie alte Etagenheizungen verbaut sind? Worauf ist hier speziell zu achten?
Geht es um die Förderung der Heizung und den Heizungs-Austausch-Bonus, spielt das Alter der Etagenheizungen keine besondere Rolle. In der BEG-EM-Richtlinie ist dazu unter Punkt 8.4.2. Folgendes zu lesen: "Für den Austausch auch einzelner Etagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt."