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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für die neue Heizung, wenn diese im Anbau steht?

Frage von Daniel R. am 03.03.2024 

Es ist in einem Bestandsgebäude der Austausch der Ölheizung zu einer Pellet/Scheitholzkombi geplant. Dazu wird ein Anbau (neue Wohneinheit) errichtet. Kann ich die neue Heizung über den Heizungstausch fördern lassen? Sind die Einbauarbeiten in dem neuen Anbau auch förderfähig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier kommt es auf die genauen Umstände an. Errichten Sie einen Anbau, in dem eine neue Wohneinheit entsteht, ist dieser in der Regel als Neubau zu werten. Die Sanierungsförderung käme dabei nicht infrage. Versorgt die Heizung beide Gebäudeteile (davon gehen wir aus), sollte die Förderung der Heizung aber dennoch in Betracht kommen. Möglich ist es dabei sogar, die Kosten für einen neuen Heizraum mit anzurechnen (siehe 4.2.7 im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen)

Wenn die neue Wohneinheit aus Flächen im Bestand und im Anbau besteht, handelt es sich um eine Sanierung und Sie können die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ohne Weiteres nutzen. Die Förderung der Heizung über das KfW-Programm 458 ist dabei kein Problem.

Generell gilt außerdem: Ist eine Förderung über die BEG-EM (KfW-Programm 458) möglich, können Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent für sich nutzen. Gleiches gilt für den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (Haushaltseinkommen max. 40.000 Euro). Die höhere Förderrate lässt sich dabei aber nur auf eine Wohneinheit anrechnen, da es die beiden Boni nur für selbst nutzende Eigentümer gibt. 

Eine rechtlich verbindliche Auskunft bekommen Sie hier nur von Ihrem Fördergeber, nachdem dieser die Situation geprüft hat. Ansprechpartner bei der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800/ 539 9010.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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