Ich habe in einem Artikel gelesen, dass man die BAFA-Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien in Eigenleistung durchführen kann. Dieses wurde bei uns aber jetzt abgelehnt mit der Begründung "Durchführung der beantragten Maßnahmen in Eigenleistung". Wie kann das sein?
Der angesprochene Eintrag in unserem Forum bezieht sich auf das BAFA-Förderprogramm zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Dieses wurde inzwischen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt, bei der eine Förderung bei Eigenleistung nicht möglich ist.
Nachlesen können Sie das in Punkt 5 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Hier heißt es: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch Fachunternehmen durchgeführt werden [...]."
Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.
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