Ich habe bereits im Juli 2023 einen Zuwendungsbescheid der BAFA von 35 % zum Heizungsaustausch der alten Gasheizung zur neuen Luftwärmepumpe erhalten. Jetzt möchte ich noch den Zuschuss über den Einkommensbonus von 30 % zusätzlich beantragen. Wie gehe ich vor?
In diesem Fall müssen Sie die Förderung von 2023 stornieren und einen neuen Förderantrag bei der KfW stellen. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie das funktioniert.
Wichtig zu wissen: Der Wechsel funktioniert nur dann, wenn Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge für die neue Heizung vergeben haben. Denn die Förderung können Sie nur vor Maßnahmenbeginn beantragen. Einzige Ausnahme: Haben Sie zwischen 29.12.2023 und 31.08.2024 mit dem Heizungstausch begonnen bzw. einen Liefer-/Leistungsvertrag abgeschlossen, dürfen Sie die Mittel noch bis zum 30.11.2024 nachträglich beantragen.