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27.02.2024
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KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's

Tipps und Fristen für Antrag auf Förderung einer neuen Heizung

Die neue Heizungsförderung der KfW ist attraktiv, aber wie kann ich die Zuschüsse und Förderkredite beantragen? Vor dieser Frage stehen gerade zahlreiche Eigentümer, denn die Förderrichtlinie ist zwar veröffentlicht, eine Antragstellung bei der KfW ist aber bisher erst für private Eigentümer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses möglich. Außerdem gilt bis Mitte 2024 noch eine Übergangsregelung bei der Heizungsförderung. Was also tun? Wir zeigen wie es geht.

Screenshot KfW-Kundenportal
Im Kundenportal der KfW können Eigentümer ihre Heizungsförderung beantragenFoto: KfW / Screenshot KfW-Kundenportal

Heizungsförderung bei der KfW beantragen - Übergangsregelung bis zum 31. August 2024
Von der neuen Heizungsförderung profitieren Eigentümer seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023. Bis Mitte 2024 gilt eine Übergangsregelung, die die Antragstellung erleichtern soll. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Heizungsförderung beantworten wir hier.

Und so kommen Sie an die Förderung Schritt für Schritt:

  1. Heizungsfirma suchen und neue Heizung sowie Wunsch nach Förderung besprechen. Angebote einholen. Wer schon eine/n Energieberater/in hat, kann auch hier den Wunsch nach Heizungsförderung ansprechen.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige (!) Heizung mit Heizungsfirma abschließen.
  3. Heizungstausch umsetzen --> Wichtig zu wissen: Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich und erfolgt auf eigenes Risiko! Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
  4. Bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal "Meine KfW" registrieren. Die Registrierung bei der KfW ist seit dem 01.02.2024 möglich.
  5. Vom Heizungsbetrieb oder einem/r Energieberater/in eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen und den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung im KfW-Kundenportal nachträglich beantragen --> Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, können seit dem 27.02.2024 einen Antrag bei der KfW stellen (ab 3.5.2024 dann Eigentümer von Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie WEG bei Maßnahmen am Gemein­schafts­eigentum, ab dem 6.8.2024 Vermieter von EFH sowie WEG bei Maßnahmen am Sonder­eigentum). --> Wichtig zu wissen: Der Förderantrag kann nur vom Eigentümer selbst gestellt werden und nicht in Vollmacht.
  6. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen (das übernimmt der Heizungsbetrieb oder Energieberater/in)
  7. Identifizierung durchführen und Nachweise einreichen
  8. Nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten


Neben dem Zuschuss steht zusätzlich ein zins­günstiger Ergänzungs­kredit im KfW-Programm Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – 358 / 359 für den Heizungstausch zur Verfügung. Beim Ergänzungs­kredit – Plus (358) wird Eigentümern mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro ein zusätzlicher Zinsvorteil für den Zeit­raum der ersten Zinsbindungs­frist gewährt. Der Förderkredit kann nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung in Anspruch genommen werden. Den Ergänzungskredit können Eigentümer:innen bei ihrer Bank oder Sparkasse beantragen.

Diese Unterlagen benötigen Eigentümer für den Ergänzungskredit:

  • Eigentumsnachweise durch Grundbuchauszug
  • Nachweis der Selbstnutzung durch Melde­bestätigung oder Melde­bescheinigung
  • Bei Ergänzungskredit Plus: Einkommen­steuer­bescheide aller relevanten Haushalts­mitglieder des zweiten und dritten Kalender­jahres vor Antragsstellung (für Anträge im Jahr 2024 sind das die Einkommen­steuer­bescheide aus 2022 und 2021)

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Heizungsförderung bei der KfW beantragen nach der Übergangsfrist / Vorhabensbeginn ab 1. September 2024:

  1. Heizungsfirma suchen und neue Heizung sowie Wunsch nach Förderung besprechen. Angebote einholen. Wer schon eine/n Energieberater/in hat, kann auch hier den Wunsch nach Heizungsförderung ansprechen.
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Heizungsbetrieb oder einem/r Energieberater/in erstellen lassen
  3. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige (!) Heizung mit Fachbetrieb abschließen (möglichst mehrere Angebote vergleichen!) --> Wichtig: Der Lieferungs- und Leistungsvertrag muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Außerdem muss der Vertrag enthalten, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung hochgeladen werden.
  4. Im Kundenportal "Meine KfW" registrieren
  5. Zuschuss im KfW-Kundenportal beantragen und den Erhalt der Zuschusszusage abwarten. --> Wichtig zu wissen: Der Förderantrag kann nur vom Eigentümer selbst gestellt werden und nicht in Vollmacht.
  6. Heizungstausch nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen und Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachbetrieb oder Energieberater erstellen lassen
  7. Identifizierung durchführen und Nachweise einreichen
  8. Nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten


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Quelle: energie-fachberater.de / KfW / BMWK
 
 

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