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21.07.2026
mehr zu Förderung
 

KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's

Tipps und Fristen für Antrag auf Förderung einer neuen Heizung

Die Heizungsförderung der KfW ist attraktiv, aber wie kann ich die Zuschüsse und Förderkredite für meine neue Heizung beantragen? Wichtig ist vor allem, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt wird. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie es geht und worauf Eigentümer achten müssen, und informieren über die neuen Förderbedingungen ab dem 21.7.2026.

Einfamilienhaus mit Wärmepumpe und Photovoltaik
Erst die Heizungsförderung beantragen, dann die Wärmepumpe installieren - so klappt es mit der Heizungsförderung der KfWFoto: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

--> Wichtiger Hinweis zur Heizungsförderung: Seit dem 21.07.2026 gelten neue Förderbedingungen! Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Grundförderung für neue Heizungen beträgt weiterhin 30 Prozent.
  • Der Förderhöchstbetrag für Wohngebäude beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Ab 2027 sinkt dieser Höchstbetrag halbjährlich ab.
  • Zusätzlich zur Grundförderung können für Wohngebäude verschiedene Boni beantragt werden:
  • Der Einkommensbonus beträgt: 40 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro, 10 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro.
    Vorteil für Familien: Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. Das heißt Familien mit Kindern im Haushalt können einen Einkommensbonus in Höhe von 40 Prozent mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro, 30 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro und 10 Prozent für Haushaltsjahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten. 
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt jetzt 16 Prozent. Ab 2027 sinkt er halbjährlich ab.
  • Für die Kombination aus Grundförderung und Bonusförderung gilt eine Obergrenze von maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro / mit Kind 40.000 Euro beträgt die Obergrenze bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.
  • Änderungen für Wärmepumpen: Der Effizienzbonus entfällt. Ab 2027 gibt es nur noch für europäische Wärmepumpen die volle Grundförderung.
  • Änderungen für Biomasseheizungen: Der Emissionsminderungszuschlag entfällt. Eine kombinierte Solaranlage oder Wärmepumpe ist nicht mehr Pflicht für den Klimageschwindigkeitsbonus.
  • NEU Höchstgrenzen bzw. keine Förderung mehr für Ersatzinvestitionen: Aktuell wird der Austausch von alten EE-Heizungen (z.B. Solarthermie, Biomassse, Wärmepumpe) noch gefördert. Ab 2027 fällt diese Förderung weg (für Anlagen, die ab 2008 in Betrieb genommen wurden), oder wird gekürzt auf 25 Prozent der förderfähigen Kosten (für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurden).

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Heizungsförderung bei der KfW beantragen
Von der Heizungsförderung im KfW- Programm "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude 458" profitieren Eigentümer seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023. Seit dem 21.7.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie! Der Zuschussantrag bei der KfW muss unbedingt vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden!

Das Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA listet die förderfähigen Wärmeerzeuger für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)". In der Datenbank stehen für die förderfähigen Heizungen/Anlagen auch technische Daten zur Verfügung, die durch verschiedene Filtermöglichkeiten übersichtlich dargestellt werden. Auch der Vergleich unterschiedlicher Anlagen ist damit einfach möglich.

Was kostet eine neue Heizung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

Und so kommen Sie an die Förderung Schritt für Schritt:

  1. Heizungsfirma suchen und neue Heizung sowie Wunsch nach Förderung besprechen. Angebote einholen. Wer schon eine/n Energieberater/in hat, kann auch hier den Wunsch nach Heizungsförderung ansprechen.
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Heizungsbetrieb oder einem/r Energieberater/in erstellen lassen
  3. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige (!) Heizung mit Fachbetrieb abschließen (möglichst mehrere Angebote vergleichen!) --> Wichtig: Der Lieferungs- und Leistungsvertrag muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Außerdem muss der Vertrag enthalten, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung hochgeladen werden.
  4. Im Kundenportal "Meine KfW" registrieren
  5. Zuschuss im KfW-Kundenportal beantragen und den Erhalt der Zuschusszusage abwarten. --> Wichtig zu wissen: Der Förderantrag kann nur vom Eigentümer selbst gestellt werden und nicht in Vollmacht.
  6. Heizungstausch nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen und Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachbetrieb oder Energieberater erstellen lassen.
  7. Identifizierung durchführen und Nachweise einreichen
  8. Nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten


Eine gute Ausfüllhilfe für den Förderantrag stellt der Bundesverband Wärmepumpe zur Verfügung.
Die Broschüre führt Eigentümer Schritt für Schritt durch den Antrag.

Holen dir jetzt jetzt unseren Förderüberblick! Heizung und alle Sanierungsmaßnahmen in der Detailansicht - immer auf aktuellem Stand!

Kann zum Zuschuss kombiniert werden: KfW-Ergänzungskredit für die Finanzierung der neuen Heizung

Neben dem Zuschuss steht zusätzlich ein zins­günstiger Ergänzungs­kredit im KfW-Programm Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359 zur Verfügung. In der Programmvariante 358 wird Eigentümern mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro ein zusätzlicher Zinsvorteil für den Zeit­raum der ersten Zinsbindungsfrist gewährt. Der Förderkredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungs­förderung in Anspruch genommen werden. Den Ergänzungskredit können Eigentümer:innen bei ihrer Bank oder Sparkasse beantragen.


Diese Unterlagen benötigen Eigentümer für den Ergänzungskredit:

  • Eigentumsnachweise durch Grundbuchauszug
  • Nachweis der Selbstnutzung durch Melde­bestätigung oder Melde­bescheinigung
  • Bei Ergänzungskredit Plus: Einkommen­steuer­bescheide aller relevanten Haushalts­mitglieder des zweiten und dritten Kalender­jahres vor Antragsstellung (für Anträge im Jahr 2026 sind das die Einkommen­steuer­bescheide aus 2024 und 2023)

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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