Ich würde gerne wissen, ob man die Öltanks zwingend entsorgen muss, wenn man die Förderung für den Heizungsumbau der BAFA (von Öl auf Wärmepumpe) beantragt hat oder ob dann die Förderung bzw. ein Teil davon verloren geht?
Dass man, wenn man sie entsorgt, dies natürlich fachgerecht von einer zertifizierten Firma geschehen und dies dann schriftlich nachgewiesen werden muss, das ist klar.
In der BEG-EM-Richtlinie sowie in der Liste förderbarer Maßnahmen und Leistungen des BAFA ist das nicht konkret ausgeführt. Wichtig ist die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Heizungsanlage, die im Zuge der Fachunternehmererklärung zu bestätigen und mit einer Rechnung bzw. einem Entsorgungsnachweis zu belegen ist. Unter Umständen ist es möglich, den Öltank fachgerecht reinigen und offiziell stilllegen zu lassen. Auf diese Weise lässt sich der Behälter in vielen Fällen als Regenwasserzisterne weiter benutzen. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch das BAFA. Ansprechpartner erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.
Wichtig zu wissen ist, dass das nur für den Heizungs-Tausch-Bonus (zur Förderung bis 2023) und aller Voraussicht nach auch für den Geschwindigkeits-Bonus (zur Förderung ab 2024) gilt. Nehmen Sie die Boni nicht in Anspruch, darf die alte Heizung theoretisch komplett im Haus bleiben.
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