Wärmepumpe: Der 20-prozentige Geschwindigkeitsbonus ab 2024 wird nur für das selbst genutzte Wohneigentum gewährt? Beim BMWK kann ich das nicht herauslesen.
Grundsätzlich ist geplant, den Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzenden Wohneigentümern zur Verfügung zu stellen. Nachlesen können Sie das zum Beispiel in der Beschlussempfehlung zum GEG. Nach aktuellen Informationen soll er 2024 und 2025 jedoch auch privaten und gewerblichen Vermietern von Wohngebäuden angeboten werden und das sogar mit einem Fördersatz von 25 Prozent. Aktuelle Informationen dazu geben wir im Beitrag zur Förderung 2024.
Wichtig zu wissen: Solange noch keine Richtlinie zur Förderung veröffentlicht wurde, können wir noch keine verbindliche Auskunft geben.