Ich möchte mir eine Pelletheizung mit Solarthermie im April einbauen lassen. Meine Heizungsfirma gab mir die Aussage, dass ein Haus mit drei Wohneinheiten noch nicht gefördert wird und auch nicht die 20 % Klimabonus bekommen. Können Sie mir das bestätigen?
Den Klimabonus bekommen nur selbstnutzende Eigentümer. Bewohnen Sie eine Wohneinheit im Haus selbst, können Sie den Bonus in Höhe von 20 Prozent daher für die ersten 30.000 Euro an förderbaren Kosten in Anspruch nehmen. Für die übrigen förderbaren Kosten gilt der Fördersatz ohne Klimabonus. Den Emissionsminderungs-Bonus bekommen Sie in beiden Fällen zur Heizungsförderung, wenn die Anlage die technischen Vorgaben erfüllt.
Zum Antragszeitpunkt gibt es eine Staffelung. Demnach können Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum Fördermittel erst ab dem 03.05.2024 online über das Portal "Meine KfW" beantragen.
Sie haben aber noch bis zum 31. August 2024 die Möglichkeit, vor Antragstellung mit der Maßnahme zu beginnen. Die Fördermittel sind dann bis zum 30. November 2024 nachträglich zu beantragen.
Die nachträgliche Antragstellung erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko. Auf Nummer sicher gehen Sie nur, wenn Sie die Mittel erst beantragen (voraussichtlich ab 03.05.2024) und dann die Heizung austauschen.
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