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Expertenrat

Müssen wir zwei Anträge stellen, wenn unsere Tochter im Haus lebt? Ihr gehört die Hälfte der Immobilie.

Frage von Holger B. am 17.03.2024 

Meine Tochter, die im Haus unten wohnt, gehört die Hälfte des Hauses mit. Ich möchte eine neue Holzheizung einbauen. Brauche ich für die Förderung zwei Anträge?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen.

Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus und Sie bewohnen nur eine Wohnung selbst, verhält es sich etwas anders. In diesem Fall beantragen die Eigentümer gemeinsam die Basis-Förderung der KfW. Anschließend stellen die selbst nutzenden Eigentümer je einen eigenen Antrag auf die Bonus-Förderung (Geschwindigkeits- und Einkommensbonus).

Da letzteres aktuell noch nicht möglich ist, erlaubt die KfW vorübergehend die nachträgliche Antragstellung. Wichtig ist, dass Sie bis spätestens 31. August mit der Maßnahme beginnen und die Anträge nachträglich bis zum 30. November 2024 stellen. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie das im Detail funktioniert.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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