Wir haben ein Grundstück mit 2 getrennten, unabhängigen Häusern. In beiden Häusern soll jeweils eine Wärmepumpe eingebaut werden. Sind beide Heizungssysteme getrennt förderfähig?
Grundsätzlich ist das möglich, da die Höchstgrenze förderbarer Kosten von der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude abhängt. Bei zwei Gebäuden haben Sie demnach die Möglichkeit, jeweils 30.000 Euro (bei je einer Wohneinheit) anzurechnen.
Das sollte problemlos funktionieren, wenn das Grundstück geteilt ist und unterschiedliche Hausnummern hat (zum Beispiel 29a und 29b). Ist das nicht der Fall, empfehlen wir vor Antragstellung den Kontakt zum Fördergeber. In der Vergangenheit gab es dabei schon Probleme mit der richtigen Zuordnung. Ansprechpartner bei der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800/5399010.
Wie Sie die Heizungsförderung ab 2024 beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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