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Expertenrat

Bekommen wir die Heizungsförderung für eine Wärmepumpe in der Zweitwohnung?

Frage von Thomas B. am 19.01.2024 

Wir sind gemeldete Besitzer einer Zweitwohnung. Diese nutzen wir selbst allerdings nur zeitweilig. Kann ich die Heizungsförderung (Wärmepumpe) 2024 vollumfänglich in Anspruch nehmen oder gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Förderbedingungen? 30 % Grundförderung, 20 % Geschwindigkeitsbonus, 5 % Kältemittelbonus, evtl. Einkommensbonus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Als Eigentümer der Wohnung können Sie die Förderung für die Wärmepumpe beantragen. Sie erhalten dazu auch den Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent, wenn Sie eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder eine Sole- bzw. Wasser-Wärmepumpe einbauen.

Den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn diesen gibt es nur dann, wenn es sich bei der Wohnung um Ihren Erst-/Hauptwohnsitz handelt. Das ist mit einer Meldebescheinigung nachzuweisen.

Hintergrund ist, dass es die Boni nur für selbstnutzende Eigentümer gibt. Nach aktuell gültiger BEG-EM-Richtlinie handelt es sich dabei um (Mit-)Eigentümer von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die diese zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen. Die (Mit-)Eigentümerstellung wird durch Grundbuchauszug und die Haupt- oder alleinige Wohnung durch Meldebescheinigung nachgewiesen (Siehe Punkt 3 p BEG-EM-Richtlinie).


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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