Bekommt man den iSFP-Bonus für Smarthome wirklich nur, wenn dies im iSFP ausdrücklich vorgeschlagen wurde? Warum bekomme ich keinen Bonus, wenn nicht vorgeschlagen?
Hierzu heißt es in der BEG-EM-Richtlinie: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus)". (Punkt 8.4.3)
Das heißt: Nur wenn die Maßnahme im iSFP aufgeführt ist, gibt es den Bonus zur Förderung - ganz gleich, für welchen Bereich Sie diese benötigen. Beachten Sie bitte, dass Fördermittel für die Energieberatung und den iSFP aktuell nicht beartragen werden können. Im Beitrag "Update Klimafonds-Urteil: Förderstopps bei KfW und BAFA" halte wir Sie dazu auf dem Laufenden.