Update 28.3.2024: Nachdem viele Medien über einen Förderstopp in den Programmen der Energieberatung EBN und EBW berichtet hatten, stellt das BAFA klar, dass es keinen Förderstopp, aber Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln gibt. Innerhalb des KTF sei ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den Haushaltsmitteln wichtig, so dass das BAFA die finanziellen Mittel nur zeitlich gestaffelt erhalte. Dadurch kann die Bewilligung und Auszahlung länger dauern als üblich. Das BAFA nimmt weiterhin Anträge entgegen und zahlt Zuschüsse aus, sobald neue Mittel zugewiesen werden. Alle bewilligten Anträge werden auch ausgezahlt.
Update 18.2.2024: Laut Info des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) werden die KfW-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN 297/298), Genossenschaftliches Wohnen (134) sowie Altersgerecht Umbauen (455) wieder geöffnet. Ab 20.02.2024 können wieder Anträge gestellt werden.
Holen Sie sich jetzt den Förderüberblick für alle Sanierungsmaßnahmen und den Heizungstausch in der Detailansicht!
Update 19.1.2024: Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW) und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden.
Update 13.12.2023: In ihrer Einigung zum Bundeshaushalt 2024 hat die Bundesregierung auch Maßnahmen geplant, um den Klima- und Transformationsfonds (KTF) neu zu strukturieren und die Finanzsituation zu stabilsieren. Dafür wird es wohl Abstriche bei der geplanten Heizungs- und Sanierungsförderung ab 2024 geben. Außerdem wurde eine Erhöhung des CO2-Preises ab 2024 beschlossen.
___________________________________________________________
Förderstopp, Antragsstopp, Zusagestopp?
Das bedeuten die aktuellen Entwicklungen bei den einzelnen Förderprogrammen für Wohngebäude:
___________________________________________________________
Update 4.12.2023: Wie das BAFA mitteilt, gilt aktuell unter anderem für das Programm "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" nicht nur ein Zusagestopp, sondern auch ein Antragstopp. Es können also aktuell keine Anträge gestellt werden. Diese BAFA-Programme pausieren aktuell:
Update 24.11.2023: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sich zur Haushaltssperre und daraus folgenden Förderstopps geäußert. Demnach dürfen aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Förderanträgen in folgenden Förderprogrammen erfolgen: Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Dies hat unter anderem zur Folge, dass aktuell keine Förderanträge für Sanierungsfahrpläne (iSFP) bewilligt werden. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausdrücklich ausgenommen von der Sperre ist laut BMWK die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können aktuell weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind ebenfalls von der Haushaltssperre nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Somit werden sowohl bei der KfW als auch beim BAFA (entgegen der Info in unserem Update vom 23.11.2023) nach wie vor Förderanträge in den BEG-Programmen bearbeitet und bewilligt.
Die Förderstopps in den KfW-Programmen lt. unserem Update vom 23.11.2023 gelten nach wie vor.
Update 23.11.2023: Das Klimafonds-Urteil und die darauf folgende Haushaltssperre fordern erste Opfer in Förderprogrammen.
Die KfW hat in mehreren Programmen einen Antrags- und Zusagestopp verhängt. Das gilt für:
Auch für BEG EM (Förderung von Einzelmaßnahmen) soll es beim BAFA aktuell einen Zusagestopp geben, wie unserer Redaktion bekannt wurde. Demnach werden in diesem Jahr vermutlich keine Zuwendungsbescheide mehr erteilt. Förderanträge können aber nach wie vor gestellt werden. Auch Auszahlungsbescheide werden nach wie vor erteilt.
--> Wichtig zu wissen: Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse in allen Programmen sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen!
___________________________________________________________
Ursprüngliche News vom 16.11.2023
Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) tut sich jetzt ein riesiges Finanzloch auf. Doch sowohl Finanzminister Lindner als auch Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck haben nach dem Urteil betont, dass eine Ausgabensperre nicht für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich gelten soll und zugesagte Verpflichtungen eingehalten werden. Auf den Prüfstand sollen dagegen "neue Verpflichtungen", das könnte unter anderem für das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt" gelten, dass eigentlich für 2024 und 2025 geplant war.
Allerdings ist das Corona-Sondervermögen nicht das einzige Geld, das in den KTF fließt. Gespeist werden die Mittel unter anderem aus dem Emissionshandel und dem CO2-Preis auf fossile Brennstoffe. Wofür diese Mittel verwendet werden, muss nun neu geplant und priorisiert werden. Die Koalition will für Einnahmen und Ausgaben des Klimafonds einen neuen Wirtschaftsplan aufstellen. Die Spekulationen, welche Förderungen von Kürzungen betroffen sein könnten, schießen aktuell ins Kraut. Entschieden ist bisher noch nichts, die Beratungen für den Bundeshaushalt 2024 und 2025 laufen aktuell und werden wohl erst im Dezember abgeschlossen sein. Für die neue Sanierungs- und Heizungsförderung ab 2024 liegt jedoch inzwischen eine Förderrichtlinie vor.
Was kostet meine geplante Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen!
Was passiert jetzt mit der Förderung für meine Heizung oder Dämmung?
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes heißt es dazu: "Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren."
Kann ich jetzt noch einen Förderantrag stellen?
Die aktuellen Förderprogramme sind nach wie vor aktiv, Förderanträge können weiterhin gestellt werden. Eigentümer müssen die Planung ihrer Sanierung also nicht stoppen und können die Förderung in Anspruch nehmen.
Welche Förderung kommt 2024?
Die Förderung für 2024 ist inzwischen final beschlossen. Eigentümer müssen aber aktuell keine Entscheidung überstürzen und bereits gestellte Förderanträge nicht stornieren. Die neue Förderrichtlinie sieht in den ersten Monaten bei der Heizungsförderung eine Übergangsregelung mit Verzicht auf die alte Förderung und sofortige Neu-Antragstellung ohne Sperrfrist vor.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort