27.11.2023
mehr zu Förderung
 

Update Klimafonds-Urteil: Förderstopps bei KfW und BAFA

Das müssen Eigentümer und Sanierer zur aktuellen Förderung wissen

Das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig - das hat am 16.11.2023 das Bundesverfassungsgericht entschieden. Was hat das mit dem Thema Sanierung und Förderung zu tun? Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro sollten in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Daraus werden auch viele Förderprogramme für die Sanierung und den Neubau bezahlt. Die nun verhängte Haushaltssperre hat erste Förderstopps bei KfW und BAFA zur Folge. Welche Förderprogramme sind in welcher Form betroffen? Ein Überblick über die aktuelle Entwicklung.

Sanierung Altbau
Dunkle Wolken über dem Sanierungshimmel: Das Urteil zum Klimafonds hat auch Auswirkungen auf die FörderungFoto: energie-fachberater.de

Förderstopp, Antragsstopp, Zusagestopp?
Das bedeuten die aktuellen Entwicklungen bei den einzelnen Förderprogrammen für Wohngebäude:

  • Zusagestopp:
    BAFA - EBW / Energieberatung für Wohngebäude
    Anträge können zwar gestellt werden, werden aber aktuell nicht bewilligt. Antragsteller erhalten also keine Zusage für die Förderung. Verwendungsnachweise werden aber geprüft und Zuschüsse ausbezahlt.
  • Von Haushaltssperre aktuell nicht betroffen:
    BAFA - BEG EM / Förderung Einzelmaßnahmen in der Sanierung
    Förderanträge können gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Investitionszuschüssen können wie geplant fortgeführt werden.
  • Von Haushaltssperre aktuell nicht betroffen:
    KfW - BEG WG 261 / Förderung Effizienzhaus-Sanierung
    Förderanträge können gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Förderdarlehen können wie geplant fortgeführt werden.
  • Von Haushaltssperre aktuell nicht betroffen:
    KfW - KFN 297 und WEF 300 / Förderung Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentum für Familien
    Förderanträge können gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Förderdarlehen können wie geplant fortgeführt werden.
  • Antrags- und Zusagestopp:
    KfW - 455 / Investitionszuschuss Altersgerecht Umbauen Barriere­reduzierung
    Es können keine Anträge mehr gestellt werden, vorliegende Anträge können nicht mehr zugesagt werden. Bereits zugesagte Zuschüsse werden aber ausgezahlt.
  • Antrags- und Zusagestopp:
    KfW - 134 / Förderung genossenschaftlichen Wohnens
    Es können keine Anträge mehr gestellt werden, vorliegende Anträge können nicht mehr zugesagt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.

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Update 24.11.2023: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sich zur Haushaltssperre und daraus folgenden Förderstopps geäußert. Demnach dürfen aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Förderanträgen in folgenden Förderprogrammen erfolgen: Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Dies hat unter anderem zur Folge, dass aktuell keine Förderanträge für Sanierungsfahrpläne (iSFP) bewilligt werden. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Ausdrücklich ausgenommen von der Sperre ist laut BMWK die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können aktuell weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind ebenfalls von der Haushaltssperre nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden. 

Somit werden sowohl bei der KfW als auch beim BAFA (entgegen der Info in unserem Update vom 23.11.2023) nach wie vor Förderanträge in den BEG-Programmen bearbeitet und bewilligt.

Die Förderstopps in den KfW-Programmen lt. unserem Update vom 23.11.2023 gelten nach wie vor.

Update 23.11.2023: Das Klimafonds-Urteil und die darauf folgende Haushaltssperre fordern erste Opfer in Förderprogrammen. 

Die KfW hat in mehreren Programmen einen Antrags- und Zusagestopp verhängt. Das gilt für:

Auch für BEG EM (Förderung von Einzelmaßnahmen) soll es beim BAFA aktuell einen Zusagestopp geben, wie unserer Redaktion bekannt wurde. Demnach werden in diesem Jahr vermutlich keine Zuwendungsbescheide mehr erteilt. Förderanträge können aber nach wie vor gestellt werden. Auch Auszahlungsbescheide werden nach wie vor erteilt.

--> Wichtig zu wissen: Bereits zugesagte Förder­darlehen und Investitions­zuschüsse in allen Programmen sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen!

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Ursprüngliche News vom 16.11.2023

Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) tut sich jetzt ein riesiges Finanzloch auf. Doch sowohl Finanzminister Lindner als auch Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck haben nach dem Urteil betont, dass eine Ausgabensperre nicht für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich gelten soll und zugesagte Verpflichtungen eingehalten werden. Auf den Prüfstand sollen dagegen "neue Verpflichtungen", das könnte unter anderem für das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt" gelten, dass eigentlich für 2024 und 2025 geplant war.

Allerdings ist das Corona-Sondervermögen nicht das einzige Geld, das in den KTF fließt. Gespeist werden die Mittel unter anderem aus dem Emissionshandel und dem CO2-Preis auf fossile Brennstoffe. Wofür diese Mittel verwendet werden, muss nun neu geplant und priorisiert werden. Die Koalition will für Einnahmen und Ausgaben des Klimafonds einen neuen Wirtschaftsplan aufstellen. Die Spekulationen, welche Förderungen von Kürzungen betroffen sein könnten, schießen aktuell ins Kraut. Entschieden ist bisher noch nichts, die Beratungen für den Bundeshaushalt 2024 und 2025 laufen aktuell und werden wohl erst im Dezember abgeschlossen sein. Für die neue Sanierungs- und Heizungsförderung ab 2024 liegt jedoch inzwischen eine Förderrichtlinie vor.

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Was passiert jetzt mit der Förderung für meine Heizung oder Dämmung?
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes heißt es dazu: "Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren."

Kann ich jetzt noch einen Förderantrag stellen?
Die aktuellen Förderprogramme sind nach wie vor aktiv, Förderanträge können weiterhin gestellt werden. Eigentümer müssen die Planung ihrer Sanierung also nicht stoppen und können die Förderung in Anspruch nehmen.

Welche Förderung kommt 2024?
Die Förderung für 2024 ist inzwischen final beschlossen. Eigentümer müssen aber aktuell keine Entscheidung überstürzen und bereits gestellte Förderanträge nicht stornieren. Die neue Förderrichtlinie sieht in den ersten Monaten bei der Heizungsförderung eine Übergangsregelung mit Verzicht auf die alte Förderung und sofortige Neu-Antragstellung ohne Sperrfrist vor.


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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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