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28.03.2024
mehr zu Förderung
 

Update Förderstopps: Alle Förderprogramme laufen wieder

Das müssen Wohneigentümer zum Klimafonds-Urteil wissen

Die Gelder aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen in viele Förderprogramme für die Sanierung und den Neubau. Nach der Haushaltssperre und Förderstopps bei KfW und BAFA laufen seit dem 20.2.2024 auch die letzten der auf Eis gelegten Förderprogramme "Klimafreundlicher Neubau", "Genossenschaftliches Wohnen" sowie "Altersgerecht Umbauen" bei der KfW wieder. Durch die gestaffelte Zuweisung der Gelder kann es aber zu Verzögerungen kommen.

Sanierung Altbau
Das Urteil zum Klimafonds hatte auch Auswirkungen auf die Förderung. Jetzt laufen alle Förderprogramme wieder anFoto: energie-fachberater.de

Update 28.3.2024: Nachdem viele Medien über einen Förderstopp in den Programmen der Energieberatung EBN und EBW berichtet hatten, stellt das BAFA klar, dass es keinen Förderstopp, aber Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln gibt. Innerhalb des KTF sei ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den Haushaltsmitteln wichtig, so dass das BAFA die finanziellen Mittel nur zeitlich gestaffelt erhalte. Dadurch kann die Bewilligung und Auszahlung länger dauern als üblich. Das BAFA nimmt weiterhin Anträge entgegen und zahlt Zuschüsse aus, sobald neue Mittel zugewiesen werden. Alle bewilligten Anträge werden auch ausgezahlt.

Update 18.2.2024:
Laut Info des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) werden die KfW-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN 297/298), Genossenschaftliches Wohnen (134) sowie Altersgerecht Umbauen (455) wieder geöffnet. Ab 20.02.2024 können wieder Anträge gestellt werden.

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Update 19.1.2024: Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW) und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden.

Update 13.12.2023: In ihrer Einigung zum Bundeshaushalt 2024 hat die Bundesregierung auch Maßnahmen geplant, um den Klima- und Transformationsfonds (KTF) neu zu strukturieren und die Finanzsituation zu stabilsieren. Dafür wird es wohl Abstriche bei der geplanten Heizungs- und Sanierungsförderung ab 2024 geben. Außerdem wurde eine Erhöhung des CO2-Preises ab 2024 beschlossen.

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Förderstopp, Antragsstopp, Zusagestopp?
Das bedeuten die aktuellen Entwicklungen bei den einzelnen Förderprogrammen für Wohngebäude:

  • Antrags- und Zusagestopp:
    BAFA - EBW / Energieberatung für Wohngebäude
    Es können keine Anträge mehr gestellt werden, vorliegende Anträge werden nicht mehr zugesagt. Verwendungsnachweise werden aber geprüft und Zuschüsse ausbezahlt.
  • Von Haushaltssperre aktuell nicht betroffen:
    BAFA - BEG EM / Förderung Einzelmaßnahmen in der Sanierung
    Förderanträge können gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Investitionszuschüssen können wie geplant fortgeführt werden.
  • Von Haushaltssperre aktuell nicht betroffen:
    KfW - BEG WG 261 / Förderung Effizienzhaus-Sanierung
    Förderanträge können gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Förderdarlehen können wie geplant fortgeführt werden.
  • Von Haushaltssperre aktuell nicht betroffen:
    WEF 300 / Wohneigentum für Familien
    Förderanträge können gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen mit bereits zugesagten Förderdarlehen können wie geplant fortgeführt werden.
  • Antragsstopp
    KfW - KFN 297 / Förderung Klimafreundlicher Neubau
    Die Haushaltsmittel für 2023 sind aufgebraucht, es können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und gültige Sofortbestätigungen sind vom Antragsstopp nicht betroffen. Alle bis zum 13.12.2023 eingegangenen und noch nicht entschiedenen Anträge können – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und Erfüllung der Fördervoraussetzungen – zugesagt werden.
  • Antrags- und Zusagestopp:
    KfW - 455 / Investitionszuschuss Altersgerecht Umbauen Barriere­reduzierung
    Es können keine Anträge mehr gestellt werden, vorliegende Anträge können nicht mehr zugesagt werden. Bereits zugesagte Zuschüsse werden aber ausgezahlt.
  • Antrags- und Zusagestopp:
    KfW - 134 / Förderung genossenschaftlichen Wohnens
    Es können keine Anträge mehr gestellt werden, vorliegende Anträge können nicht mehr zugesagt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.

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Update 4.12.2023: Wie das BAFA mitteilt, gilt aktuell unter anderem für das Programm "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" nicht nur ein Zusagestopp, sondern auch ein Antragstopp. Es können also aktuell keine Anträge gestellt werden. Diese BAFA-Programme pausieren aktuell:

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW - Qualifizierungsprogramm für Heizungsinstallateure)
  • Förderprogramm Serielle Sanierung
  • Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
  • Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  • Förderprogramm "Bürgerenergiegesellschaften" bei Windenergie an Land

Update 24.11.2023: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sich zur Haushaltssperre und daraus folgenden Förderstopps geäußert. Demnach dürfen aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Förderanträgen in folgenden Förderprogrammen erfolgen: Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Dies hat unter anderem zur Folge, dass aktuell keine Förderanträge für Sanierungsfahrpläne (iSFP) bewilligt werden. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Ausdrücklich ausgenommen von der Sperre ist laut BMWK die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können aktuell weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind ebenfalls von der Haushaltssperre nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden. 

Somit werden sowohl bei der KfW als auch beim BAFA (entgegen der Info in unserem Update vom 23.11.2023) nach wie vor Förderanträge in den BEG-Programmen bearbeitet und bewilligt.

Die Förderstopps in den KfW-Programmen lt. unserem Update vom 23.11.2023 gelten nach wie vor.

Update 23.11.2023: Das Klimafonds-Urteil und die darauf folgende Haushaltssperre fordern erste Opfer in Förderprogrammen. 

Die KfW hat in mehreren Programmen einen Antrags- und Zusagestopp verhängt. Das gilt für:

Auch für BEG EM (Förderung von Einzelmaßnahmen) soll es beim BAFA aktuell einen Zusagestopp geben, wie unserer Redaktion bekannt wurde. Demnach werden in diesem Jahr vermutlich keine Zuwendungsbescheide mehr erteilt. Förderanträge können aber nach wie vor gestellt werden. Auch Auszahlungsbescheide werden nach wie vor erteilt.

--> Wichtig zu wissen: Bereits zugesagte Förder­darlehen und Investitions­zuschüsse in allen Programmen sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen!

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Ursprüngliche News vom 16.11.2023

Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) tut sich jetzt ein riesiges Finanzloch auf. Doch sowohl Finanzminister Lindner als auch Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck haben nach dem Urteil betont, dass eine Ausgabensperre nicht für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich gelten soll und zugesagte Verpflichtungen eingehalten werden. Auf den Prüfstand sollen dagegen "neue Verpflichtungen", das könnte unter anderem für das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt" gelten, dass eigentlich für 2024 und 2025 geplant war.

Allerdings ist das Corona-Sondervermögen nicht das einzige Geld, das in den KTF fließt. Gespeist werden die Mittel unter anderem aus dem Emissionshandel und dem CO2-Preis auf fossile Brennstoffe. Wofür diese Mittel verwendet werden, muss nun neu geplant und priorisiert werden. Die Koalition will für Einnahmen und Ausgaben des Klimafonds einen neuen Wirtschaftsplan aufstellen. Die Spekulationen, welche Förderungen von Kürzungen betroffen sein könnten, schießen aktuell ins Kraut. Entschieden ist bisher noch nichts, die Beratungen für den Bundeshaushalt 2024 und 2025 laufen aktuell und werden wohl erst im Dezember abgeschlossen sein. Für die neue Sanierungs- und Heizungsförderung ab 2024 liegt jedoch inzwischen eine Förderrichtlinie vor.

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Was passiert jetzt mit der Förderung für meine Heizung oder Dämmung?
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes heißt es dazu: "Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren."

Kann ich jetzt noch einen Förderantrag stellen?
Die aktuellen Förderprogramme sind nach wie vor aktiv, Förderanträge können weiterhin gestellt werden. Eigentümer müssen die Planung ihrer Sanierung also nicht stoppen und können die Förderung in Anspruch nehmen.

Welche Förderung kommt 2024?
Die Förderung für 2024 ist inzwischen final beschlossen. Eigentümer müssen aber aktuell keine Entscheidung überstürzen und bereits gestellte Förderanträge nicht stornieren. Die neue Förderrichtlinie sieht in den ersten Monaten bei der Heizungsförderung eine Übergangsregelung mit Verzicht auf die alte Förderung und sofortige Neu-Antragstellung ohne Sperrfrist vor.


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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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