Update 28.3.2024: Nachdem viele Medien über einen Förderstopp in den Programmen der Energieberatung EBN und EBW berichtet hatten, stellt das BAFA klar, dass es keinen Förderstopp, aber Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln gibt. Innerhalb des KTF sei ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den Haushaltsmitteln wichtig, so dass das BAFA die finanziellen Mittel nur zeitlich gestaffelt erhalte. Dadurch kann die Bewilligung und Auszahlung länger dauern als üblich. Das BAFA nimmt weiterhin Anträge entgegen und zahlt Zuschüsse aus, sobald neue Mittel zugewiesen werden. Alle bewilligten Anträge werden auch ausgezahlt.
Update 18.2.2024: Laut Info des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) werden die KfW-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN 297/298), Genossenschaftliches Wohnen (134) sowie Altersgerecht Umbauen (455) wieder geöffnet. Ab 20.02.2024 können wieder Anträge gestellt werden.
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Update 19.1.2024: Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW) und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden.
Update 13.12.2023: In ihrer Einigung zum Bundeshaushalt 2024 hat die Bundesregierung auch Maßnahmen geplant, um den Klima- und Transformationsfonds (KTF) neu zu strukturieren und die Finanzsituation zu stabilsieren. Dafür wird es wohl Abstriche bei der geplanten Heizungs- und Sanierungsförderung ab 2024 geben. Außerdem wurde eine Erhöhung des CO2-Preises ab 2024 beschlossen.
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Förderstopp, Antragsstopp, Zusagestopp?
Das bedeuten die aktuellen Entwicklungen bei den einzelnen Förderprogrammen für Wohngebäude:
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Update 4.12.2023: Wie das BAFA mitteilt, gilt aktuell unter anderem für das Programm "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" nicht nur ein Zusagestopp, sondern auch ein Antragstopp. Es können also aktuell keine Anträge gestellt werden. Diese BAFA-Programme pausieren aktuell:
Update 24.11.2023: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sich zur Haushaltssperre und daraus folgenden Förderstopps geäußert. Demnach dürfen aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Förderanträgen in folgenden Förderprogrammen erfolgen: Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Dies hat unter anderem zur Folge, dass aktuell keine Förderanträge für Sanierungsfahrpläne (iSFP) bewilligt werden. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausdrücklich ausgenommen von der Sperre ist laut BMWK die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können aktuell weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind ebenfalls von der Haushaltssperre nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Somit werden sowohl bei der KfW als auch beim BAFA (entgegen der Info in unserem Update vom 23.11.2023) nach wie vor Förderanträge in den BEG-Programmen bearbeitet und bewilligt.
Die Förderstopps in den KfW-Programmen lt. unserem Update vom 23.11.2023 gelten nach wie vor.
Update 23.11.2023: Das Klimafonds-Urteil und die darauf folgende Haushaltssperre fordern erste Opfer in Förderprogrammen.
Die KfW hat in mehreren Programmen einen Antrags- und Zusagestopp verhängt. Das gilt für:
Auch für BEG EM (Förderung von Einzelmaßnahmen) soll es beim BAFA aktuell einen Zusagestopp geben, wie unserer Redaktion bekannt wurde. Demnach werden in diesem Jahr vermutlich keine Zuwendungsbescheide mehr erteilt. Förderanträge können aber nach wie vor gestellt werden. Auch Auszahlungsbescheide werden nach wie vor erteilt.
--> Wichtig zu wissen: Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse in allen Programmen sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen!
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Ursprüngliche News vom 16.11.2023
Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) tut sich jetzt ein riesiges Finanzloch auf. Doch sowohl Finanzminister Lindner als auch Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck haben nach dem Urteil betont, dass eine Ausgabensperre nicht für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich gelten soll und zugesagte Verpflichtungen eingehalten werden. Auf den Prüfstand sollen dagegen "neue Verpflichtungen", das könnte unter anderem für das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt" gelten, dass eigentlich für 2024 und 2025 geplant war.
Allerdings ist das Corona-Sondervermögen nicht das einzige Geld, das in den KTF fließt. Gespeist werden die Mittel unter anderem aus dem Emissionshandel und dem CO2-Preis auf fossile Brennstoffe. Wofür diese Mittel verwendet werden, muss nun neu geplant und priorisiert werden. Die Koalition will für Einnahmen und Ausgaben des Klimafonds einen neuen Wirtschaftsplan aufstellen. Die Spekulationen, welche Förderungen von Kürzungen betroffen sein könnten, schießen aktuell ins Kraut. Entschieden ist bisher noch nichts, die Beratungen für den Bundeshaushalt 2024 und 2025 laufen aktuell und werden wohl erst im Dezember abgeschlossen sein. Für die neue Sanierungs- und Heizungsförderung ab 2024 liegt jedoch inzwischen eine Förderrichtlinie vor.
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Was passiert jetzt mit der Förderung für meine Heizung oder Dämmung?
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes heißt es dazu: "Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren."
Kann ich jetzt noch einen Förderantrag stellen?
Die aktuellen Förderprogramme sind nach wie vor aktiv, Förderanträge können weiterhin gestellt werden. Eigentümer müssen die Planung ihrer Sanierung also nicht stoppen und können die Förderung in Anspruch nehmen.
Welche Förderung kommt 2024?
Die Förderung für 2024 ist inzwischen final beschlossen. Eigentümer müssen aber aktuell keine Entscheidung überstürzen und bereits gestellte Förderanträge nicht stornieren. Die neue Förderrichtlinie sieht in den ersten Monaten bei der Heizungsförderung eine Übergangsregelung mit Verzicht auf die alte Förderung und sofortige Neu-Antragstellung ohne Sperrfrist vor.
Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
Antwort lesen »Die Anforderungen der Heizungsförderung beziehen sich auf neue und bestehende Technik. Erfüllen Sie mit der installierten Anlagentechnik ...
Antwort lesen »Bei Siemens sind folgende Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet: Typ HR, HV, 2NV3, 2NV7 bis Baujahr 1972; 2NV1, 2NV3, 2NV5 bis Baujahr ...
Antwort lesen »Das Portal der KfW ist voraussichtlich ab Ende Mai 2024 für die Antragstellung vorbereitet. Ab dann können Energieberater oder ...
Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
Antwort lesen »Generell schließt sich das nicht aus. Technisch bedingt bietet eine Einrohrheizung aber nicht die besten Voraussetzungen für eine ...
Antwort lesen »Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
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