Wie wird eine iSFP-Maßnahme abgerechnet? Wird nach jedem Sanierungsschritt abgerechnet - also eine Auszahlung beantragt - oder wird erst nach Beendigung der Maßnahme die Komplettförderung zur Auszahlung beantragt? Wenn ein iSFP über 5 Jahre angelegt ist, kann man dann erst nach 5 Jahren die Förderung zur Auszahlung beantragen?
Nach Angaben des BMWK wird der Bonus für jeden Sanierungsschritt gewährt, mit dem Sie dem im iSFP definierten Ziel einer bestimmten Effizienzhaus-Stufe (z. B. einem EH 55) näherkommen oder diese erreichen. Das heißt, dass Sie den Bonus mehrmals erhalten, wenn Sie die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen in mehreren Schritten umsetzen.
Um die Extra-Förderung zu bekommen, beantragen Sie diese zusammen mit der Förderung einzelner Sanierungsschritte. Weisen Sie die Durchführung nach, bekommen Sie den Bonus dann zusammen mit der übrigen Förderung des entsprechenden Sanierungsschrittes ausgezahlt.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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