Aktuell sind wir aufgefordert, unseren Holzofen (Befeuerung im Keller, ohne Wasserführung) auszutauschen (Feinstaubverordnung). Gibt es hierzu Fördermöglichkeiten unter der Prämisse, dass wir zunächst nichts an der bestehenden Heizung verändern möchten?
Ohne Arbeiten an der Zentralheizung sind uns aktuell keine Fördermittel bekannt. Rüsten Sie einen Partikelabscheider nach, um den alten Ofen weiter nutzen zu können, bekommen Sie hingegen einen Zuschuss in Höhe von 35 über die BAFA-Förderung zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Zu beantragen sind die Mittel vor dem Beginn der Maßnahme über die Webseite des BAFA. Ob die Möglichkeit technisch infrage kommt, kann ihr Schornsteinfeger vor Ort abklären.
Alternativ dazu können Sie die Handwerkerkosten der Maßnahme von der Steuer absetzen. Auf diese Weise reduziert das Finanzamt Ihre Steuerlast um 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr). Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen"