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Expertenrat

Lässt sich die Kellersanierung über die Instandhaltungsrücklage, die Einkommenssteuer und/oder das BAFA fördern?

Frage von Juliane  Z. am 22.08.2023 

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft (3 Eigentümer) und überlegen, eine Kellersanierung mit Wärmedämmung aus unserer Instandhaltungsrücklage zu finanzieren. Dürften wir die entstandenen Kosten bei der Einkommenssteuererklärung zu den jeweiligen Prozentsätzen unserer Miteigentumsanteile absetzen? Falls ja, wäre das auch dann noch möglich, wenn wir eine Förderung der BAFA in Anspruch nehmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung der Kellersanierung über die Einkommenssteuer (§35a, § 35c) ist aller Voraussicht nach nicht möglich, da es diese nur an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien gibt (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung etc.). Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier von einem Steuerberater, nachdem dieser den Sachverhalt individuell geprüft hat.

Die BAFA-Förderung der Kellerdämmung ist möglich. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent, wenn Sie die hohen baulichen Anforderungen (U-Wert von 0,25 W/m²K oder besser) erfüllen. Wichtig ist, dass Sie die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit der Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten beantragen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Kellerdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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