Wir sind eine Eigentümergemeinschaft (3 Eigentümer) und überlegen, eine Kellersanierung mit Wärmedämmung aus unserer Instandhaltungsrücklage zu finanzieren. Dürften wir die entstandenen Kosten bei der Einkommenssteuererklärung zu den jeweiligen Prozentsätzen unserer Miteigentumsanteile absetzen? Falls ja, wäre das auch dann noch möglich, wenn wir eine Förderung der BAFA in Anspruch nehmen?
Die Förderung der Kellersanierung über die Einkommenssteuer (§35a, § 35c) ist aller Voraussicht nach nicht möglich, da es diese nur an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien gibt (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung etc.). Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier von einem Steuerberater, nachdem dieser den Sachverhalt individuell geprüft hat.
Die BAFA-Förderung der Kellerdämmung ist möglich. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent, wenn Sie die hohen baulichen Anforderungen (U-Wert von 0,25 W/m²K oder besser) erfüllen. Wichtig ist, dass Sie die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit der Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten beantragen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Kellerdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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