Wir möchten im Schlafzimmer unserer Wohnung in Weitnau, Allgäu, eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung einbauen, da es zu Schimmelbefall gekommen ist. Wir als Eigentümer leben in NRW, wo müssten wir eine etwaige Förderung beantragen und gibt es überhaupt eine Förderung für Immobilien, die 2003/2004 gebaut wurden?
Die Förderung der KfW für die Wohnraumlüftung gibt es prinzipiell für Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Als Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses haben Sie dabei die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen über das KfW-Programm 151/ 152 oder einem Zuschuss für die Einzelmaßnahme über das Programm 430. Für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten steht nur die Kredit-Variante zur Verfügung.
Bei der Förderung der kontrollierten Wohnraumlüftung sind einige Dinge zu beachten. So müssen zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen:
Weiterhin muss die geforderte Luftdichtheit des Gebäudes mittels Luftdichtheitsmessung nachgewiesen werden und das eingesetzte Gerät die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie einhalten. Mit einer Fachunternehmererklärung muss der ausführende Betrieb zudem die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen bestätigen.
Der Antrag muss vor dem Beginn der Maßnahme, zusammen mit einem Energieberater gestellt werden.
In Ihrem Fall, in dem es um die Belüftung eines Raumes geht, lohnt sich die Förderung wahrscheinlich nicht. Ist in der Wohnung generell eine ausreichende Belüftung sichergestellt, kann der Einbau eines dezentralen Lüftungsgeräts mit Wärmerückgewinnung in der Außenwand sinnvoll. Bei Fragen zur Umsetzung vor Ort hilft Ihnen ein Energieberater aus Ihrer Region. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energieberater-Suche.