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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für Split-Klimageräte in meinem Haus?

Frage von Jochen B. am 13.02.2024 

In einem Haus mit zwei Wohnungen gibt es eine zentrale Ölheizung von 1997. Es ist angedacht, in der Hauptwohnung mehrere Split-Klimaanlagen zu installieren und damit die Ölheizung zu ersetzen. Wird dies gefördert? Weiter könnte das Erhitzen des Brauchwassers durch eine Warmwasser-Wärmepumpe bereitgestellt werden. Wird der Einbau einer Brauchwasser-Wärmepumpe gefördert? Die Einliegerwohnung ist vermietet.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn wir Ihre Frage richtig verstehen, bleibt die Ölheizung zur Versorgung der Einliegerwohnung bestehen und wird nicht demontiert. Ist das der Fall, können Sie für die Split-Geräte eine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Verfügbar sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 bis 35 Prozent, die jedoch mit hohen technischen Voraussetzungen verbunden sind. So müssen Wärmepumpen mit bis zu 12 kW Heizlast bei der Nutzung von Luft als Wärmequelle eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von mindestens 181 Prozent aufweisen. Das entspricht der Effizienzklasse A++ oder A+++.

Ob ein Gerät diese Werte erreicht, geht aus den Produktunterlagen hervor. Einen Überblick über geförderte Geräte bekommen Sie außerdem in der Liste förderbarer Wärmepumpen.

Bekommen Sie Fördermittel für die Luft-Luft-Wärmepumpe (Split-Klimageräte), können Sie die Kosten der Brauchwasser-Wärmepumpe bei den Ausgaben für Umfeldmaßnahmen mit angeben. Sie bekommen dann den gleichen Fördersatz wie für die eigentliche Wärmepumpe. Allein wäre die Warmwasser-Wärmepumpe nicht förderbar.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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