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Expertenrat

Erhalte ich die Fördermittel für die Fußbodenheizung auch für den Bodenbelag?

Frage von Bene K. am 31.05.2023 

Beantragt wurde BAFA BEG EM STAND 17.12.20. incl. Heizungsoptimierung. BAFA lehnt den Bodenbelag als Materialkosten ab - "Einbau Firma/FachUN nicht nachgewiesen". Nach 4.1.1.1 ist dieser doch förderfähig und das die Eigenleistung nicht zulässig ist, lese ich auch nichts. Korrekt? Oder kann der Energieberater den korrekten Einbau bestätigen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei dem genannten Stand waren die Kosten für Bodenbeläge etc. Teil der Förderung der Flächenheizung. Aus der Begründung geht hervor, dass das in Ihrem Fall auch nicht infrage steht. Relevant ist die Förderung von Eigenleistungen. Diese bietet das BAFA erst seit 2023 an. Zuvor mussten alle förderfähigen Arbeiten (auch Umfeldmaßnahmen) von Fachunternehmen durchgeführt werden. Das Angeben von Materialkosten ist daher auch mit einer Bestätigung des Energieberaters nicht möglich. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der damals geltenden Fassung der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Hier heißt es: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch Fachunternehmen durchgeführt werden [...]."

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