Ich habe im Dezember einen Antrag für die Förderung einer Luft-Luft-Wärmepumpe gestellt, die zur Beheizung eines großen Wohnzimmers dient. Der Antrag ist noch in Bearbeitung bzw. wurde die Förderfähigkeit der Daikin-Anlage neu geprüft. Nun sagte mir jemand, dass ich die nächsten 10 Jahre keine weitere Wärmepumpe (z. B zentrale Luft Wasserwärmepumpe) gefördert bekäme. Ist das so korrekt?
Nein, das ist nicht korrekt. Es besteht zwar eine 10-jährige Nutzungspflicht für die geförderte Anlage, Sie können aber ohne weiteres Fördermittel für weitere Wärmepumpen beantragen. Wichtig ist, dass diese die Fördervorgaben erfüllen und zum Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien sowie zur CO2-Reduktion beitragen. Außerdem dürfen Sie die förderbaren Kosten pro Kalenderjahr und Wohneinheit nicht überschreiten.