Wir haben letztes Jahr um- und angebaut. Können wir jetzt noch rückwirkend eine Förderung für die neue Haustüre, die neuen Fenster und den altersgerechten Umbau (Bad) beantragen/ erhalten?
Nachträglich können Sie die Handwerkerkosten der Maßnahmen steuerlich geltend machen. Sofern Sie die Einkommenssteuererklärung für 2019 noch nicht abgeschlossen haben, mindert das Finanzamt Ihre Steuerlast dabei um 20 Prozent der Kosten (maximal 1.200 Euro im Jahr). Wie Sie vom Steuerbonus profitieren, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".