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Expertenrat

Was ist zu beachten, wenn wir Fördermittel für ein Haus mit Nießbrauchrecht beantragen wollen?

Frage von Gabi H. am 12.11.2023 

Wir möchten bei einem Einfamilienhaus die Fassade dämmen. Unserer Tochter gehört das Haus, sie wohnt dort. Wir als Eltern haben den Nießbrauch. Genügt eine formlose schriftliche Erlaubnis unserer Tochter, dass wir den Antrag auf Förderung bei der BAFA stellen können oder bedarf es besonderer Formalitäten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall sollte eine einfache Sanierungserlaubnis vom Eigentümer (in dem Fall Ihrer Tochter) genügen, um Fördermittel für die Fassadendämmung beantragen zu können. Grundsätzlich sind auch Mieter sowie Menschen mit Nießbrauch oder Dauerwohnrecht dazu berechtigt.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Fassadendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Denken Sie daran, dass sich die Förderkonditionen für Anträge ab Januar 2024 ändern. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" geben wir einen Überblick.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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