Wir möchten bei einem Einfamilienhaus die Fassade dämmen. Unserer Tochter gehört das Haus, sie wohnt dort. Wir als Eltern haben den Nießbrauch. Genügt eine formlose schriftliche Erlaubnis unserer Tochter, dass wir den Antrag auf Förderung bei der BAFA stellen können oder bedarf es besonderer Formalitäten?
In diesem Fall sollte eine einfache Sanierungserlaubnis vom Eigentümer (in dem Fall Ihrer Tochter) genügen, um Fördermittel für die Fassadendämmung beantragen zu können. Grundsätzlich sind auch Mieter sowie Menschen mit Nießbrauch oder Dauerwohnrecht dazu berechtigt.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Fassadendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.
Denken Sie daran, dass sich die Förderkonditionen für Anträge ab Januar 2024 ändern. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" geben wir einen Überblick.