Wir wollen 2024 unsere Scheitholzheizung (15 Jahre alt) gegen eine Pelletheizung austauschen. Wie hoch ist die Förderung nach dem neuen Heizungsgesetz, oder bekommt man da keine Förderung?
Zur Förderung der Pelletheizung ab 2024 erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem bekommen Sie einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen einen Betrag von 40.000 Euro nicht übersteigt. Bei sehr niedrigen Emissionswerten (Staub max. 2,5 mg/m³) ist außerdem ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro möglich. Den Geschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent erhalten Sie jedoch nicht, da die alte Biomasseheizung dazu mindestens 20 Jahre alt sein muss.
Insgesamt ist in Ihrem Fall also eine Förderrate von 30 bis 60 Prozent möglich, für die Sie Kosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit anrechnen können. Bei mehreren Wohneinheiten staffeln sich die Kosten. So kommen für die zweite bis sechste Einheit zum Beispiel 15.000 Euro/WE hinzu.
Ab Februar 2024 können Sie die Zuschüsse dann auch mit einem KfW-Darlehen verbinden. Dieses wird es in Höhe von maximal 120.000 Euro zu günstigen Konditionen geben.
Die Antragstellung erfolgt vorübergehend nachträglich über das Online-Portal der KfW - allerdings auf eigenes finanzielles Risiko. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie die Förderung ab Februar 2024 vor Maßnahmenbeginn beantragen und die Arbeiten erst nach Freigabe starten.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Holzheizungen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.