Ich habe zu diesem Thema bereits eine Anfrage gestellt - nun sind jedoch neue Fragen aufgekommen, bei denen ich nicht mehr weiterweiß. Ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen.
In unserem Haus (Bj. 1878) soll das Kaltdach komplett erneuert & gedämmt werden, um im gleichen Zuge eine zweite Wohneinheit zum Vermieten dort zu erstellen. Die Förderung dieses Umbaus ist von der BEG EM nicht möglich, da es sich definitionsgemäß nicht um eine Sanierung, sondern einen Neubau handelt (richtig ?).
Ich habe gelesen, dass, falls ein Teil der neuen Wohneinheit (zum Beispiel der Treppenaufgang) in der alten (unteren) Wohneinheit liegt, ist eine Förderung dann doch möglich, weil ab diesem Zeitpunkt der Bau nicht mehr ein Neubau, sondern eine Sanierung ist (richtig ?).
Nun soll dieser Treppenaufgang aber nicht im aktuellen Wohnhaus, sondern in der unmittelbar angrenzenden "Scheune" realisiert werden. Dabei ist die Scheune damals über das Wohnhaus gebaut worden und der Bereich, in dem dieser Treppenaufgang wäre, ist eigentlich die alte Diele des Hauses.
Nun meine Frage: Ist es möglich, wenn der Treppenaufgang in dieser alten Diele liegt, wieder von einer Sanierung zu sprechen und die Förderungen zu bekommen?
Falls nicht noch eine weitere Idee: Durch das Dämmen des Daches wird ja auch die Effizienz der unteren Wohneinheit verbessert (logischerweise), kann man dann diese Einzelmaßnahme auch über die "alte" WE laufen lassen, obwohl oben eine neue geplant ist?
Fördermittel für eine Sanierung können Sie bei einem Ausbau nur dann in Anspruch nehmen, wenn die neue Wohneinheit nicht ausschließlich in der Erweiterung entsteht. Gehören vormals beheizte Bereiche des Gebäudes zur neuen Wohnfläche, ist eine Sanierungsförderung möglich. Andernfalls wird die neue Wohneinheit als Neubau eingestuft (Punkt 5 BEG-EM-Richtlinie).
Ob Sie die Voraussetzungen für eine Sanierung und damit auch für die Sanierungsförderung erfüllen, prüft ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste individuell. Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine verbindliche Aussage aus der Ferne leider nicht möglich.
Zur zweiten Frage: Grundsätzlich können Sie das Dach mit Fördermitteln dämmen, wenn Sie damit den bestehenden Wohnraum erweitern und erst einmal keine neue Wohneinheit schaffen. Ist eine neue Wohneinheit geplant, raten wir von diesem Vorgehen jedoch ab, um eine eventuelle Rückforderung der Förderung auszuschließen. Entscheidend ist aber auch hier das Urteil eines Energieberaters, der die Einhaltung der Vorgaben gegenüber dem Fördergeber bestätigt.