Ich bin seit 1 Jahr Witwe. Nun will ich aus unserem Haus ausziehen und meine Tochter zieht mit Familie ein. Sie wollen größere Umbauarbeiten vornehmen, wie neue Fenster, neue Heizung, Dach isolieren. Können sie dafür auch eine Förderung von der KfW beantragen, obwohl das Haus zu 3/4 noch auf mich eingetragen ist?
Ja, in diesem Fall können Sie bzw. Ihre Tochter Fördermittel für die Sanierung beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass es Zuschüsse und günstige Darlehen ab 01. Juli 2021 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt. Bereits seit Januar bekommen Sie über den Programmteil Einzelmaßnahmen der BEG-Förderung hohe Zuschüsse für Arbeiten an Haus und Heizung. Bis einschließlich Juli 2021 stehen Ihnen alternativ dazu die günstigen KfW-Darlehen aus dem Programm 152 zur Verfügung, die zum 01. Juli 2021 dann ebenfalls in die BEG-Förderung übergehen. Im Beitrag "Übersicht BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude" verschaffen Sie sich einen aktuellen Überblick.
Weitere Information zur finanziellen Unterstützung für die Sanierung finden Sie in unserer Rubrik "Förderung".
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!
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