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Expertenrat

Bekommt meine Tochter Fördermittel für eine Sanierung, auch wenn das Haus zu 3/4 auf mich eingetragen ist?

Frage von Antje L. am 24.02.2021 

Ich bin seit 1 Jahr Witwe. Nun will ich aus unserem Haus ausziehen und meine Tochter zieht mit Familie ein. Sie wollen größere Umbauarbeiten vornehmen, wie neue Fenster, neue Heizung, Dach isolieren. Können sie dafür auch eine Förderung von der KfW beantragen, obwohl das Haus zu 3/4 noch auf mich eingetragen ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, in diesem Fall können Sie bzw. Ihre Tochter Fördermittel für die Sanierung beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass es Zuschüsse und günstige Darlehen ab 01. Juli 2021 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt. Bereits seit Januar bekommen Sie über den Programmteil Einzelmaßnahmen der BEG-Förderung hohe Zuschüsse für Arbeiten an Haus und Heizung. Bis einschließlich Juli 2021 stehen Ihnen alternativ dazu die günstigen KfW-Darlehen aus dem Programm 152 zur Verfügung, die zum 01. Juli 2021 dann ebenfalls in die BEG-Förderung übergehen. Im Beitrag "Übersicht BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude" verschaffen Sie sich einen aktuellen Überblick.

Weitere Information zur finanziellen Unterstützung für die Sanierung finden Sie in unserer Rubrik "Förderung".

Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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