Werden Split Klimageräte gefördert (wie eine Wärmepumpe)?
Bei Split-Klimageräten handelt es sich um Luft-Luft-Wärmepumpen. Diese entziehen der Außenluft Wärme, um die Innenräume ebenfalls über die Luft beheizen zu können. Fördermittel für die Wärmepumpe erhalten Sie dabei über die BEG für Einzelmaßnahmen, wenn die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) bei mindestens 181 Prozent liegt. Das gilt für Wärmepumpen mit einer Leistung von bis zu 12 kW und entspricht der Effizienzklasse A++ oder A+++ (mind. 150 Prozent ETAs für Wärmepumpen mit mehr als 12 kW).
Die Förderhöhe liegt bei 25 Prozent. Arbeitet die Anlage mit natürlichen Kältemitteln, sind 30 Prozent Förderung möglich. Zusätzlich ist ein Extra-Bonus in Höhe von 10 Prozent möglich, wenn die Anlage bzw. die Anlagen, eine Nachtspeicherheizung, eine Kohleheizung, eine Ölheizung oder eine Gasheizung (Mindestalter von Gaszentralheizungen 20 Jahre) ersetzt/ersetzen und Sie nach der Sanierung auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten.
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