Suche einen verlässlichen, nachvollziehbaren Rechner für KF und BAFA Zuschüsse für eine Wärmepumpe
Die Förderung für eine Wärmepumpe liegt ab 2024 bei 30 Prozent. Hinzu kommt ein Bonus in Höhe von 5 Prozent, den Sie für Erd- oder Sole-Wärmepumpen sowie alle Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln bekommen. Als privater Selbstnutzer haben Sie zudem die Möglichkeit, den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent (Haushaltsjahreseinkommen max. 40.000 Euro) und den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent zu beantragen. Letzteren gibt es für den Austausch alter Heizungen, wobei Gaszentral- und Biomasseheizungen mindestens 20 Jahre alt sein müssen. Außerdem dürfen Sie nach der Sanierung nicht mehr mit fossilen Energieträgern heizen, um den Bonus zu bekommen.
Die BEG-EM-Förderung ist insgesamt auf 70 Prozent begrenzt, wobei sich 30.000 Euro für die erste Wohneinheit anrechnen lassen (bei weiteren Wohneinheiten gibt es eine Staffelung).
Ergänzend können Sie einen Kredit der KfW beantragen. Dieser wird in Höhe von bis zu 120.000 Euro zu günstigen Konditionen zu haben sein. Private Selbstnutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro profitieren dabei von besseren Konditionen.
Einen Rechner können wir Ihnen nicht anbieten. Sie können jedoch unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunterladen - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.