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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für die Wärmepumpe bei Einbau in Eigenleistung?

Frage von Fluk S. am 25.02.2024 

Wir haben im Juni 2022 gemäß unseres Engeriesparplans unseren Förderantrag eingereicht und auch bewilligt bekommen. Hierunter zählt auch die Heizungserneuerung mit dem Umstieg auf eine Wärmepumpe. Da wir mit den bislang erhaltenen Angeboten von Heizungsbauern und deren Fachgesprächen nicht überzeugt sind, steht für uns noch die Option des Selbsteinbaus im Raum.

Dass die Stunden der Eigenleistung nicht gefördert werden, ist klar. Jedoch sollten die Materialkosten unter die Förderung fallen. Ist es möglich, dass ein Energieeffizienzexperte die Heizungsauslegung offiziell bestätigt und die Fachunternehmererklärung ausfüllt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung von Eigenleistungen ist leider erst seit 2023 möglich. Haben Sie den Antrag bereits vorher gestellt, gilt Folgendes: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch Fachunternehmen durchgeführt werden [...]." (Punkt 5 in der BEG-EM-Richtlinie vom 16.09.2021).

Haben Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben, können Sie den Förderantrag stornieren und neu stellen. Sie profitieren dann von den aktuellen Bedingungen und Konditionen, die eine Förderung bei Eigenleistung wie in Ihrer Frage beschrieben zulassen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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