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Expertenrat

In meinem Haus leben auch meine Eltern mit Dauerwohnrecht. Wie hoch ist die Förderung für eine neue Wärmepumpe?

Frage von Jakob T. am 19.01.2024 

Mir gehört ein 2-Familienhaus, das ich selber bewohne. Meine Eltern haben für eine Etage ein lebenslanges, kostenloses Wohnrecht. Ich habe ein Wärmepumpenangebot für 25k Euro als Ersatz für eine alte Gasheizung. Mein Jahreseinkommen ist unter 30k. Wie hoch ist die Förderung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Basisförderung liegt bei 30 Prozent. Hinzu kommen unter Umständen folgende Bonus-Angebote:


  • 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus (Voraussetzung: Erd-/Sole-Wärmepumpe oder jede Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel)
  • 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus für die erste Wohneinheit (Voraussetzung: Gaszentralheizung ist 20 Jahre alt; gilt nicht für Etagenheizungen in jeder Wohneinheit).
  • 30 Prozent Einkommensbonus für die erste Wohneinheit (Voraussetzung: zu versteuerndes Haushaltseinkommen von max. 40.000 Euro)

Nutzen Sie alle Boni für sich, gibt es eine Förderung für die Wärmepumpe in Höhe von 70 Prozent für die Kosten in der ersten Wohneinheit und eine Förderung in Höhe von 35 Prozent für die Kosten der zweiten Wohneinheit. Die Anrechnung erfolgt aller Voraussicht nach den förderbaren Kosten der Wohneinheit. Ist das der Fall, können Sie bis zu 30.000 Euro mit einer Rate von 70 Prozent fördern lassen.

Das BMWK schreibt dazu: "Hier kann für die selbst bewohnte Wohneinheit die Förderung samt Boni [...] beantragt werden. D.h., für den resultierenden Fördersatz gilt die Grenze der förderfähigen Ausgaben für eine Wohneinheit.

Für die vermieteten Wohneinheiten [gilt auch bei Familienangehörigen ohne Mietzahlungen] kann die Grundförderung beantragt werden, bis zur Grenze der förderfähigen Ausgaben für die zweite bis x-te Wohneinheit."


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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