Ich habe im Jahr 2018 eine Luftwärmepumpe installieren lassen. Das Haus ist Baujahr 2001 und seither in meinem Besitz und von mir selbst bewohnt. Damals habe ich keinerlei staatliche Förderung bekommen bzw. in Anspruch genommen. Besteht mit dem neuen Heizungsgesetz der Wärmepumpen-Förderung die Möglichkeit, nachträglich eine Förderung zu erhalten?
Auch mit dem neuen Heizungsgesetz bekommen Sie Fördermittel leider nicht nachträglich. Die Förderung der Wärmepumpe ist hier nur möglich, wenn Sie das bestehende Modell durch ein neues ersetzen. In Anbetracht des Alters der Anlage ist das allerdings nicht ratsam.