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Expertenrat

Wie teilen sich die Kosten bei der BAFA-Förderung der Heizung in einem Haus mit zwei Wohneinheiten auf?

Frage von Rainer  S. am 14.02.2024 

Wir haben eine BAFA-Förderung von 2 x 60.000 € für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe für Hauptwohnung und Einliegerwohnung erhalten.

1) Werden die Kosten für die Wärmepumpe hälftig, für Hauptwohnung und Einliegerwohnung berücksichtigt, oder anteilig, abhängig von der Wohnfläche von Hauptwohnung und Einliegerwohnung?

2) Welche weiteren Kosten werden noch berücksichtigt? Einige wichtige Punkte konnten wir der Broschüre "Schritt für Schritt zur Förderung für meine neue Wärmepumpe" entnehmen. Wie sieht es mit folgenden Punkten aus:
- Entfernung von Estrich zum Neuaufbau des Fußbodens mit Fußbodenheizung
- Kosten für neue Bodenbeläge

3) Müssen die Kosten in den Rechnungen immer separat für Hauptwohnung und Einliegerwohnung aufgeführt sein?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie erhalten die Förderung der Wärmepumpe für die Sanierung des Gebäudes und haben insgesamt ein Budget von 120.000 Euro. Die Kosten einzelner Wärmeerzeuger werden dabei auf das Gebäude angerechnet. Eine Aufteilung ist unseres Wissens nach nicht erforderlich. Die Kosten sind daher auch nicht zu trennen (zu Ihrer Frage Nummer 3).

Das BMWK schreibt dazu: "In einem Haus mit mehreren Wohneinheiten oder auch in Häusern mit zwei Haushälften kann ein Austausch einer zentralen Heizungsanlage mit nur einem Antrag gefördert werden. Die gesamte Förderquote inklusive Heizungs-Tausch-Bonus kann dabei für die gesamte Heizungsanlage erhalten werden."

Welche Kosten außerdem berücksichtigt werden, hängt vom Antragsdatum ab. Die Entfernung des Estrichs ist in der Regel förderbar, wenn Sie Kosten für eine neue Flächenheizung bei den Umfeldmaßnahmen geltend machen. Die Kosten des neuen Bodenbelags können Sie heute nur bei einer Effizienzhaus-Sanierung geltend machen. Anders verhält sich das bei Anträgen, die bis zum 31. Dezember 2022 gestellt wurden. Denn dann gibt es die Förderung auch für Bodenbeläge.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie den Infoblättern zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (Version 6 vor 2023; Version 7 ab 2023).

Bei Detailfragen zu Ihrem Fördervorhaben empfehlen wir auch den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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