Ich habe aktuell einen Kunden, der vor ca. 10 Jahren Solarthermie mit wasserführendem Ofen verbaut hat. Nun will er seine dazugeschaltete Gasheizung aus 1991 ersetzen durch das Heizungsmodell WOLF CGB -2-20, diese ist auch wasserstofffähig. Ist aufgrund der vorhandenen Solarthermie und wasserstofffähigen Heizung eine Förderung nach den neuen Richtlinien für den Kunden zu erwarten?
Mit der genannten Heizung kommt eine Förderung aller Voraussicht nach nicht infrage. Denn wie viele andere Modelle am Markt, ist diese nur für einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff am Gas geeignet. Um Fördermittel zu erhalten, wäre ein 100 Prozent H2-Ready-Gasbrennwertgerät erforderlich.
Im BEG heißt es dazu: "Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben bei der Errichtung von wasserstofffähigen Heizungsanlagen, wenn diese bei Inbetriebnahme oder durch geringinvestive Maßnahmen zu 100 Prozent mit Wasserstoff betreibbar sind."
Diese sind bei vielen Herstellern aktuell in der Erprobungsphase und voraussichtlich ab 2025 am Markt verfügbar.
Eine zweite Voraussetzung für die Förderung ist die Möglichkeit, Wasserstoff zu beziehen. Ist diese aktuell nicht gegeben, so muss es sich bei der Region gemäß kommunaler Wärmeplanung zumindest um ein Wasserstoffausbaugebiet handeln. Denn die BEG-EM-Richtlinie verweist hier auf § 71 k im Gebäudeenergiegesetz ("Übergangsfristen bei einer Heizungsanlage, die sowohl Gas als auch Wasserstoff verbrennen kann")