Wie lange nach Erhalt des Zuwendungsbescheids habe ich Zeit für den Einbau einer Wärmepumpe? Muss der Kostenvoranschlag für die Förderung alle Arbeiten enthalten, oder kann ich mehrere Kostenvoranschläge (Wärmepumpe u. Elektroarbeiten) zusammen einreichen?
Bei der Antragstellung geben Sie die förderbaren Kosten für alle mit dem Einbau der Wärmepumpe verbundenen Arbeiten an. Denn auf Basis dessen berechnet sich Ihre maximale Förderhöhe. Die Fördergeber empfehlen einen Puffer von etwa 20 Prozent, um auch unvorhergesehene Kosten mit einer entsprechenden Förderung abdecken zu können.
Wie viel Zeit Ihnen für die Umsetzung der Maßnahme bleibt, hängt von der Art der Förderung für Ihre Wärmepumpe ab. Bei Zuschüssen haben Sie grundsätzlich 24 Monate. Verstreicht die Frist ohne Ihr Verschulden, können Sie den Zeitraum auf Antrag um weitere 24 Monate verlängern lassen.
Bei Darlehen haben Sie erst einmal 12 Monate Zeit, die sich ohne gesonderten Antrag um weitere 24 Monate verlängern, wenn Sie das Geld nicht abrufen. Anschließend können Sie einen Aufschub der Frist um weitere 12 Monate beantragen, wenn Sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben. Aber Achtung: Ab dem 13 Monat fällt hier meist eine Bereitstellungsprovision auf nicht abgerufene Mittel an.
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