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Expertenrat

Was ist beim Heizen mit Gas in den kommenden Jahren zu beachten?

Frage von Berthold B. am 08.09.2023 

Heute wurde das neue Heizungsgesetz verabschiedet. Plötzlich lese ich wieder "Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden." Also nur eine Empfehlung, kein Muss mehr?

Und weiter "Auch für neue Anlagen, die bei fehlenden Wärmeplänen im Übergangszeitraum bis Mitte 2026 oder Mitte 2028 in Bestandsgebäuden eingebaut werden, gibt es Klima-Vorschriften. Sie müssen ab 2029 einen steigenden Anteil Biomasse oder Wasserstoff für die Wärmeerzeugung nutzen. Ab 2029 sind es mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent."

Das bedeutet also bei Flüssiggas, dass man ab dann diesen Anteil an CO2-neutralem Biogas im Tank haben muss oder bei Erdgas Biogas mit Zertifikaten kaufen kann, ähnlich dem Ökostrom?

Oder ist Bedingung, dass es tatsächlich in der eigenen Heizung verbrannt werden muss bzw. der erneuerbare Anteil zwingend im eigenen Haus erzeugt werden muss? Denn weiter steht im Gesetz: "Die Bundesregierung sagt, dass das Gesetz „technologieneutral“ ausgestaltet ist. So könnten Eigentümer den vorgeschriebenen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 Prozent auch rechnerisch nachweisen."

Kauft man also den jeweiligen Bioanteil zu, ggf. mit Zertifikaten darf man bis 2045 mit Gas heizen? Kommunale Wärmeplanung bei uns im Ort liegt erst 2028 vor und Fernwärme ist so gut wie ausgeschlossen bei 2.000 Einwohnern.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich besteht das Ziel, alle Heizungsanlagen in Zukunft zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Ab 2024 gilt diese Vorgabe erst einmal nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für alle anderen Gebäude gibt es eine Übergangsfrist bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung. In dieser dürfen Sie weiterhin auch neue Gasheizungen einbauen. Sie müssen sich jedoch dazu verpflichten, die Anlage schrittweise auf erneuerbare Energien umzustellen. Dabei gelten folgende Anteile erneuerbarer Energien:


  • ab 2029: 15 % EE
  • ab 2035: 30 % EE
  • ab 2040: 60 % EE
  • ab 2045: 100 % EE

Wie sie diese erreichen, bleibt Ihnen überlassen. So können Sie beispielsweise auf Bio-LPG (real im Haus verbrannt oder Nachweis nach Massenbilanzsystem wie Ökostrom; siehe § 22 GEG) umstellen, eine Solarthermieanlage ergänzen oder eine Wärmepumpe nachrüsten, um nur drei Beispiele zu nennen.

Im Beitrag "Heizungsgesetz: So können Eigentümer ab 2024 heizen" haben wir die wichtigsten Informationen zum sogenannten Heizungsgesetz für Sie zusammengefasst.

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