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Expertenrat

Muss ich meine Gasheizung ab 2028 mit Biogas oder Wasserstoff betreiben?

Frage von Berthold B. am 21.06.2023 

Inzwischen gibt es ja einen neuen Entwurf des Heizungsgesetzes.

Mir ist nun wiederum nicht klar, wenn dieser Entwurf so Gesetz wird und ich zwischen 2024 und 2027 noch eine neue Gasheizung einbauen würde, ob ich diese ab 2028 auch mit normalem Flüssiggas weiterbetreiben darf? Ich setze dabei voraus, dass in ländlicher Umgebung in kleinen Dörfern kein Fernwärmeanschluss gebaut werden wird. Oder muss diese dann zwingend mit Biogas betrieben werden bzw. gilt das dann erst für ab 2028 neu eingebaute Heizungen? Unverständlicherweise hat die Fa. Scharr (angeblich wegen Engpässen) derzeit kein Biogas mehr im Angebot.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei dem verlinkten Dokument handelt es sich um sogenannte Leitplanken, also Rahmenbedingungen für die Anpassung der GEG-Novelle. Wie diese letztlich umgesetzt wird, bleibt aktuell abzuwarten. Ohne konkreten und erlassenen Gesetzestext können wir Ihre Frage im Moment leider nicht verbindlich beantworten.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass aktuell nur geringe Mengen Biogas, Bioflüssiggas und grüner Wasserstoff hergestellt werden können, was auch ein Grund für das geringe oder ausbleibende Angebot bei den Händlern ist. Eine vollständige Versorgung aller Gasheizungen mit einem der aufgeführten Brennstoffe ist ab 2028 aller Voraussicht nach nicht möglich.

Aus diesem Grund und weil eine kommunale Wärmeplanung bis 2028 erfolgen soll (nur Planung, nicht Umsetzung), ist es wahrscheinlich, dass Sie auch nach 2027 noch mit Erd- oder Flüssiggas heizen dürfen. Ab 2045 soll der Einsatz fossiler Energieträger dann endgültig verboten sein.

Im Beitrag "Update: Verbot von Öl- und Gasheizungen kommt für Altbau später" sowie in unserem Newsletter halten wir Sie in Bezug auf die GEG-Novelle 2023 auf dem Laufenden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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