Vorhandener Dachaufbau über einer Dachwohnung: Sichtholzschalung, Dampfsperre (papierkaschierte Alufolie) und Wärmeisolierung (Rollisol 80 mm zwischen Sparren 16 cm), Dachschalung 24 mm, 1 Lage Dachpappe 500, Betonpfannen Bott RB 5. Frage: Kann eine Dachsanierung ohne Beeinträchtigung der Wohnung erfolgen (wozu das Rollisol auf Alufolie wohl verbleiben müsste)? Wie könnte der neue Dachaufbau aussehen?
Sofern der bestehende Dachaufbau intakt ist, können Sie die Dacheindeckung ohne Beeinträchtigung der Wohnung erneuern lassen. Da wir das aus der Ferne nicht beurteilen können, empfehlen wir Ihnen vorab die Beratung durch einen Energieberater oder einen Fachhandwerker aus Ihrer Region.
Ein kostenfreies und unverbindliches Angebot für die Dacheindeckung bekommen Sie übrigens über unser Online-Angebotstool für die neue Dacheindeckung.
Konkretisierung meiner zweiten Frage: Wie könnte der Dachaufbau aussehen. Die Sparren sind 16 cm hoch, die vorhandene Isolierung ist 8 cm dick. Verbleiben 8 cm minus 2 cm für Belüftung, also 6 cm. Frage: Ist eine 6 cm dicke Zusatzisolierung (ohne Dampfsperre) nach Energieeinsparverordnung ausreichend und zulässig?
Ändern Sie den Dachaufbau, müssen Sie einen U-Wert von 0,24 W/m²K oder besser erreichen. Mit einer zusätzlichen Isolierung von 60 mm kommen Sie abhängig von der Qualität der vorhandenen Dämmstoffe auf einen Wert von etwa 0,35 W/m²K. Füllen Sie den Sparrenzwischenraum komplett auf, ist ein U-Wert von 0,3 W/m²K möglich. Sie müssten die Zwischensparrendämmung daher um einer Dämmung von innen (Untersparrendämmung oder stärkere Zwischensparrendämmung durch Aufdopplung der Sparren) oder von außen (Aufsparrendämmung) ergänzen.
Ist der vorhandene Aufbau intakt, funktioniert Letzteres weitestgehend ohne Beeinträchtigung der Wohnungen im Dachgeschoss. Da wir das aus der Ferne nicht einschätzen können, empfehlen wir Ihnen die Detailberatung durch einen Experten vor Ort. Diese ist auch dann nötig, wenn Sie Fördermittel für die Dachdämmung beantragen möchten. Über das KfW-Programm 152 bekommen Sie im Mehrfamilienhaus ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent, wenn Sie einen U-Wert von mindestens 0,14 W/m²K erreichen. In Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent über das KfW-Programm 430
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Sie die erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung nur dann zu erfüllen sind, wenn Sie die Dachdeckung einschließlich darunter liegender Lattung und Verschalungen ersetzen oder neu aufbauen.