Muss in einem EFH eine bestehende Öl-Niedertemperaturheizung (über 30 Jahre alt) bei Eigentümerwechsel getauscht werden oder gilt weiterhin GEG §72 Abs. 3?
In Ihrem Fall gilt § 72 Absatz 3 Satz 1 des GEG. Hier heißt es: "Die Absätze 1 und 2 [Austauschpflicht nach 30 Jahren] sind nicht anzuwenden auf [...] Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel"
Das heißt: Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, gilt die Austauschpflicht der Heizung auch bei einem Eigentümerwechsel nicht.