In unserem Haus (12 Wohneinheiten; gebaut 1905) in Berlin soll die Fassade renoviert werden. Der Putz wir ca. um 15 % erneuert. Ist in diesem sehr gut isolierten Mauerwerk eine Dämmung erforderlich?
Grundsätzlich greift § 48 des Gebäudeenergiegesetzes, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fassade erneuern, indem Sie den Putz abschlagen und neue aufbringen oder eine Verkleidung (Platten, Riemchen etc.) außen abringen.
Nach Anlage 7 GEG gilt jedoch eine Ausnahme. So müssen Sie nichts weiter unternehmen, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist. Ob das der Fall ist, kann ein Energieberater aus Ihrer Region erklären.
Erfüllen Sie den Ausnahmetatbestand nicht, müssen Sie die sanierten Bereiche dämmen. In der Regel entscheiden sich Sanierer dann dafür, die Fassadendämmung komplett oder zumindest an einer kompletten Fassadenseite zu erneuern.
Da die Bundesländer unterschiedlich mit den GEG vorgaben umgehen, bekommen Sie eine rechtlich verbindliche Antwort nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. In Berlin ist das die Oberste Bauaufsicht im Ministerium für Stadtentwicklung.