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Expertenrat

Ist damit zu rechnen, dass es den Geschwindigkeitsbonus bei der BEG-EM-Förderung auch für jüngere Gasheizungen gibt?

Frage von Denis W. am 30.10.2023 

Warum gilt der Geschwindigkeitsbonus von voraussichtlich 25 % lediglich für Heizungen, die älter als 20 Jahre sind? Wenn ich als Eigentümer bereit bin, meine Gasheizung, die lediglich 15 Jahre alt ist und noch gut funktioniert, zu tauschen, sollte das doch förderwürdiger sein, als wenn die aktuelle Heizung noch älter wäre.

Wird der Geschwindigkeitsbonus definitiv nur für Heizungen > 20 Jahre gewährt, oder gibt es auch eine Aussicht, dass der Tausch einer "jüngeren" Gasheizung ebenfalls mit diesem Bonus gefördert werden kann?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Geschwindigkeitsbonus der Heizungsförderung ab 2024 entspricht im Wesentlichen dem aktuellen Heizungs-Tausch-Bonus. Auch dieser setzt bei Gaszentralheizungen ein Mindestalter von 20 Jahren voraus. Unseren Informationen zur Folge ist nicht damit zu rechnen, dass sich das in Zukunft ändern könnte. Grund dafür ist, dass Gasheizungen in dem beschriebenen Alter meist vergleichsweise effizient arbeiten. Ziel der Regierung ist es, zunächst Öl-, Kohle- und alte Stromheizungen zu ersetzen. Die Grenze von 20 Jahren bei Gasheizungen (gilt nicht für Etagenheizungen) soll dabei helfen, die verfügbaren Mittel zielgerichtet zu verteilen.

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