Ich würde gerne wissen, ob der Geschwindigkeitsbonus auch für den Anschluss an ein Fernwärmenetz in Anspruch genommen werden kann. Könnten Sie mir bitte Auskunft geben?
Sowohl bei dem Anschluss an ein kleineres Gebäudenetz als auch an ein größeres Wärmenetz ist es möglich, den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine alte Heizung austauschen und zukünftig auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten. Gas- und Biomasseheizungen müssen zudem mindestens 20 Jahre alt sein. Für Gasetagenheizungen (zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern) gilt das nicht.
Weitere Informationen zur Förderung ab 2024 lesen Sie im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024".