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Expertenrat

Kommt der Geschwindigkeitsbonus auch dann infrage, wenn das Haus erst nach der Sanierung zum Hauptwohnsitz wird?

Frage von Marius M. am 16.02.2024 

Wir haben einen Altbau gekauft, der derzeit kernsaniert wird und daher noch nicht bewohnbar ist. Kommt der Geschwindigkeitsbonus für eine Wärmepumpe für uns infrage, auch wenn das Haus erst in ca. einem Jahr unser offizieller Wohnsitz werden kann? Wann muss der Wohnsitz nachgewiesen werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Geschwindigkeitsbonus für den Austausch der Heizung gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer. Dabei handelt es sich um "(Mit-)Eigentümer von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die sie zum
Zeitpunkt der Antragstellung selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen. [...]" (3 p BEG EM)

Laut BEG-EM-Richtlinie sind Sie also nur dann ein selbstnutzender Eigentümer, wenn Sie die Eigenschaft bereits bei der Antragstellung nachweisen können. Den Bonus bekommen Sie unserer Auffassung nach damit nur, wenn Sie sich vor der Beantragung der Heizungsförderung am neuen Wohnort anmelden (Erstwohnsitz).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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