Wir planen, eine Luftwasserwärmepumpe zu installieren. Welcher Grenzabstand muss eingehalten werden?
In einigen Bundesländern gilt ein Mindestabstand von drei Metern zum Grundstück, der sich im Einzelfall aber deutlich reduzieren lässt. Wichtiger als der bloße Abstand ist der Lärm, der von einer Luftwärmepumpe ausgeht. Dieser darf den Nachbarn nicht belästigen. Möglich ist das durch einen ausreichend großen Abstand, eine Einhausung oder eine vor Lärm schützende Trennwand. Das heißt: Der optimale Aufstellort ist immer individuell zu bestimmen. Unterstützung bekommen Sie dabei von einem Fachhandwerker für Wärmepumpen aus Ihrer Region.
Wichtig zu wissen: Ab wann die Geräusche als Lärm gelten, können Sie in Anlehnung an die TA-Lärm bestimmen. Diese legt Grenzwerte für verschiedene Wohnbereiche fest (siehe Immissionsrichtwerte Punkt 6 TA-Lärm).
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden betragen demnach in allgemeinen Wohngebieten 55 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) in der Nacht. In reinen Wohngebieten und Kurgebieten sind die Anforderungen strenger. In urbanen Gebieten und Industriegebieten haben Sie hingegen etwas mehr Spielraum.