An wen kann man sich wenden, um die Entlastung für eine Ölheizung in Anspruch zu nehmen?
Den Heizöl-Zuschuss beantragen Sie voraussichtlich bei Ihrer Landesregierung, allerdings ist das zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich. Denn eine wichtige Verwaltungsvereinbarung, welche die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern regelt, liegt noch nicht vor. Experten rechnen damit, dass diese Mitte bis Ende Januar kommt.
Viele Haushalte dürften die Voraussetzungen für den Heizöl-Zuschuss nicht beantragen können. Denn diesen gibt es nur, wenn:
Für den Betrag, der den doppelten Preis von 2021 übersteigt, können Sie einen 80-prozentigen Heizöl-Zuschuss beantragen. Das funktioniert jedoch nur, wenn das Heizkosten-Plus im Vergleich zum Vorjahr einen Betrag von 100 Euro übersteigt.
Die wichtigsten Informationen haben wir im Beitrag "Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas" für Sie zusammengefasst. Sobald Sie für den Heizöl-Zuschuss einen Antrag stellen können, berichten wir darüber.