Ich will eine Eigentumswohnung in einem 3-Familienhaus kaufen. Das Gebäude ist von 2000 und auch die Heizungsanlage. Muss diese beim Erwerb der Wohnung nun auch ausgetauscht werden innerhalb von 2 Jahren?
Aller Voraussicht nach ist das nicht nötig. Denn für 3-Familien-Häuser gilt die Befreiung von der Austauschpflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht - eine alte Heizung hätte also schon ausgetauscht werden müssen. Auch das Baujahr spricht gegen eine Austauschpflicht, die erst bei 30 Jahre alten Konstanttemperaturkesseln greift.