Gebäude 1957 erbaut, 2007 Schenkung von meinem Vater. Ich wohne mit meinen Eltern seit 1957 im Einfamilienhaus. Die Gasheizung ist älter als 30 Jahre. Laut Schornsteinfeger: Nennleistung 20,9 kW. Muss ich (wohne seit 15.10.2008 allein im Einfamilienhaus) die Gasheizung tauschen?
Haben Sie am 01.02.2002 nicht als Eigentümer im Einfamilienhaus gelebt, gelten die Ausnahme zum Bestandsschutz von der Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen nicht und Sie sind grundsätzlich zum Austausch verpflichtet. Das gilt jedoch nicht, wenn Ihre Heizung bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik funktioniert. In diesem Fall können Sie die Anlage auch 30 Jahre nach dem Einbau weiter betreiben, wenn die Abgaswerte (Messung vom Schornsteinfeger) den Vorgaben entsprechen.
Das heißt: Durch Schenkung im Jahr 2007 müssen Sie die Heizung aller Voraussicht nach nur tauschen, wenn es sich nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertanlage handelt. Ein Heizungsbauer aus Ihrer Region kann das prüfen.