Meine Ölheizung ist von 1992. Bin ich nun dieses Jahr verpflichtet, zu tauschen? Was ist, wenn ich die Heizung weiter betreibe, also nach 2024? Würde wieder mit Öl + Kollektor für Wasser heizen.
In diesem Fall entscheiden die individuellen Gegebenheiten darüber, ob Sie die Heizung tauschen müssen oder nicht. Ein Tausch ist keine Pflicht, wenn es sich bereits um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt. Auch dann, wenn Sie schon am 01. Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gelebt haben, ist ein Austausch der Heizung keine Pflicht.
Sind Sie zum Austausch verpflichtet, gelten die Regelungen des GEG. Eine Ölheizung dürfen Sie demnach nur einbauen, wenn diese anteilig mit Bioheizöl betrieben wird. Das gilt auch für die Kombination mit Solarthermie.
Eine Ausnahme: Tauschen Sie die Heizung vor der Veröffentlichung der Wärmeplanung in Ihrer Region aus, dürfen Sie weiterhin mit Öl heizen. In diesem Fall ist der Anteil an Bioheizöl jedoch Schritt für Schritt anzuheben. Ab 2029 fordert der Gesetzgeber 15 Prozent. Ab 2035 sind es mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent (§ 71 Abs. 8 und 9)