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Expertenrat

Muss die Heizung in meiner Wohnung bei einem Eigentümerwechsel getauscht werden?

Frage von Christiane K. am 25.01.2024 

Ich bin nicht sicher, ob in meiner Wohnung die Etagenheizung/Gastherme aus 1993 getauscht werden muss, wenn es einen Bewohnerwechsel gibt? Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus aus 1953 mit Etagenheizungen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ausnahmen von der Austauschpflicht der Heizung gibt es nur für Ein- und Zweifamilienhäuser. Das heißt: Handelt es sich nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, ist ein Austausch auch ohne Eigentümerwechsel Pflicht. Wir gehen davon aus, dass die bestehende Heizung den Ausnahmebedingungen entspricht und nicht ersetzt werden muss. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie von Ihrem Heizungsbauer, Energieberater oder Schornsteinfeger.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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