Ich bin nicht sicher, ob in meiner Wohnung die Etagenheizung/Gastherme aus 1993 getauscht werden muss, wenn es einen Bewohnerwechsel gibt? Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus aus 1953 mit Etagenheizungen.
Ausnahmen von der Austauschpflicht der Heizung gibt es nur für Ein- und Zweifamilienhäuser. Das heißt: Handelt es sich nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, ist ein Austausch auch ohne Eigentümerwechsel Pflicht. Wir gehen davon aus, dass die bestehende Heizung den Ausnahmebedingungen entspricht und nicht ersetzt werden muss. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie von Ihrem Heizungsbauer, Energieberater oder Schornsteinfeger.